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Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eggenburg ist für alle Personenstandsangelegenheiten (d.h. Geburt, Eheschließung und Sterbefall) und die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen zuständig.
Zum Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eggenburg gehören 5 Gemeinden: Burgschleinitz-Kühnring, Eggenburg, Meiseldorf, Röschitz und Straning-Grafenberg.
Hochzeiten können in Eggenburg im Trauungssaal Resch-Schloss, im Barocksaal, aber auch außerhalb der Amtsräume stattfinden.
In unserer Fotogalerie finden Sie die neuen glücklichen Ehepaare. >>>
Trauungen in Eggenburg werden während der Amtsstunden täglich und an einem Samstag im Monat in den dafür vorgesehenen Trauungsräumen durchgeführt.
Der Trauungsraum befindet sich im Resch-Schloss bei der Pfarrkirche St. Stephan. Das Grundstück auf welchem heute die Gebäude des ehemaligen Pfarrhofes stehen war schon frühzeitig im Besitz der Kirche. Der Teil in dem sich der Trauungsaal befindet gehört der Stadtgemeinde Eggenburg.
Die anderen Räumlichkeiten sowie der Innenhof des alten Pfarrhofes sind heute in Privatbesitz und der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Unter der Aufsicht des Bundesdenkmalamtes wurde im Jahr 2007 der Barocksaal wiederhergestellt.
Die Stuckdecke ist eine „Kaiser-Stuckdecke“, die dem Raum den Charakter eines „Kaiserzimmers“ oder „Kaisersaales“ verleiht. Während landläufig darunter ganz allgemein Zimmer oder Säle verstanden werden, in denen sich der Kaiser bei einem Besuch aufgehalten hat, meint die jünger kunstgeschichtliche Literatur damit saalartige, repräsentative Räumlichkeiten, deren Ausstattung nach relativ klar erkennbaren Programm bewusst auf die Kaiser Bezug nimmt und auf diese Weise zur Verherrlichung der Kaiser beiträgt.
Der Bund der Ehe kann auch an einem von Ihnen gewünschten Ort in einer der verbandsangehörenden Gemeinde geschlossen werden. „Außer-Haus-Trauungen“ werden während der Amtsstunden und an einem Samstag im Monat durchgeführt.
Kanzlerturm und Kanzlerturmwiese in Eggenburg
Der Kanzlerturm und die Kanzlerturmwiese befinden sich bei der Pfarrkirche St. Stephan.
www.buergerkorps-eggenburg.at
Libellenteich in Burgschleinitz
Das Naturschutzprojekt „Libellenteich“, das die Firma Hengl 2003 umgesetzt hat, entstand rund um den Jahrhunderte alten Wackelstein der “Alten Kuh”. Dort wurde ein Steinring nach dem Vorbild von Stonehenge errichtet. Neben dem energetischen Steinkreis entstand ein 800 m² großer Teich zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Libellen.
www.hengl.at
Schloss Harmannsdorf
Das Schloss Harmannsdorf ist ein denkmalgeschütztes Schloss im niederösterreichischen Dorf Harmannsdorf. Der vierkantige, zweigeschossige Bau umgibt einen quadratischen Hof und ist von einem tiefen ehemaligen Wassergraben umschlossen. Er wurde 1612 unter Einbeziehung älterer Teile und des mittelalterlichen Bergfrieds zu einem Wasserschloss umgestaltet.
Im Zuge der Barockisierung um 1760 entstand ein französischer Garten mit einer bemerkenswerten Freitreppe nach Osten. Der Park ist von einer Rokokomauer mit Rondellen eingesäumt. Nördlich liegt der mit dem Schlossbau gleichzeitig angelegte Meierhof.
www.schlossharmannsdorf.at
Kulturstadel Stockern
Der Kulturstadel in Stockern bietet von Frühling bis Herbst einen wunderbar idyllischen Platz für Hochzeiten im Freien inmitten von grünen Wiesen.
Ein kleiner Kinderspielplatz sorgt dafür, dass auch bei den kleinen Gästen keine Langeweile aufkommt.
Tagesmiete der Location: € 100,00Verwendung der neuen Heurigengarnituren zusätzlich: € 25,00Keine weiteren Kosten!
Genauere Informationen zu Reservierungen, Besichtigungen etc. erhalten Sie unter 02983/2319 oder per E-Mail unter gemeinde@meiseldorf.at
www.meiseldorf.gv.at
Voraussetzungen: Der Standesbeamte führt die Trauung durch. Die Benützungskosten und Termine für den Trauungsort außerhalb der Amtsräume bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner abklären.
Es ist jedoch eine Terminabsprache mit dem Standesamt Eggenburg unumgänglich.Amtlicher Mehraufwand „Außer-Haus-Trauungen“:Bundesverwaltungsabgabe € 54,50
Kommissionsgebühr innerhalb der Amtsstunden: € 200,00Kommissionsgebühr außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag: € 280,00Kommissionsgebühr an Sonn- und Feiertagen: € 350,00Über die Heirats-Gebühren im Allgemeinen informiert Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
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