Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt durchgeführt werden. Hier erhalten Sie auch die Urkunde über einen Sterbefall bzw. den Registerauszug Tod. Die Behördenwege werden üblicherweise vom Bestatter erledigt.
Erforderliche
Unterlagen
- Formular "Anzeige des Todes"
- Eigener amtlicher Lichtbildausweis
- Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen – soweit vorhanden:
- Bei Geschiedenen: zusätzlich
- Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich
- Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade