Wasseranschlussabgabe / Wasserergänzungsabgabe

💧🛠️Wasseranschlussabgabe (Einmalabgabe)

Einheitssatz:

💧🛠️€ 7,50 exkl. Ust.

Eine Wasseranschlussabgabe ist für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung zu entrichten.

🪙 Höhe der Abgabe

Die Vorschreibung der Wasseranschlussabgabe erfolgt gemeinsam mit der Kanalbenützungsgebühr sobald Sie Ihr Haus bezogen haben. 

Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche bei Wohngebäuden mit der um +1 erhöhten Anzahl der an die Wasserleitung angeschlossenen Geschoße multipliziert, in allen anderen Fällen (z.B. nicht verbundenen Garagen, Abstellräume, Lagerhallen, …) verdoppelt wird, und das Produkt um 15% der unverbauten Fläche (max. 15% von 500 m²) vermehrt wird.

Info: Die bebaute Fläche kann man sich vorstellen, als würde man mit der Drohne übers Haus fliegen. Die von oben sichtbaren Teile stellen in der Regel die bebaute Fläche dar.

🧮 Interaktive Berechnung Ihrer Wasseranschlussabgaben

Bitte beachten Sie: Der Rechner wurde überprüft und sollte korrekt funktionieren. 
Dennoch können Fehler nie vollständig ausgeschlossen werden. Betrachten Sie die Ergebnisse daher bitte eher als Orientierungshilfe und nicht als verbindliches Endergebnis.

Berechnung der unbebauten Fläche
Grundstücksgröße
- Bebaute Fläche0
= Unbebaute Fläche0
15 % davon (max. 75 m²)0
Gebäude
(auch nicht angeschlossene)
Bebaute Fläche : 2 (Flächenhälfte) x angeschlossene Geschoße + 1 (Gesetz) [nicht angeschlossene Gebäude 1+1] =Berechnungsfläche
Hauptgebäude 0 x
(= 0 Geschoße + 1)
= 0
Nebengebäude 1 0 x
(= 0 Geschoße + 1)
= 0
Nebengebäude 2 0 x
(= 0 Geschoße + 1)
= 0
+ 15 % der unbebauten Fläche (max. 15% von 500 m²) = 0
Gesamte Berechnungsfläche = 0
Gesamte Berechnungsfläche in m² x Einheitssatz
in €
= Wasseranschlussabgabe
0 x € 0
+ 10 % Umsatzsteuer 0
Zu zahlende 💧🛠️ Wasseranschlussabgabe 0


➕Wasserergänzungsabgabe


🪙 Höhe der Ergänzungsabgabe

Bei einer späteren Änderung der, der Bemessung zugrunde gelegten Berechnungsgrundlagen ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Wasseranschlussabgabe zu entrichten, wenn die neue Wasseranschlussabgabe um mindestens 10 %, mindestens jedoch € 8,-- höher ist, als die bereits entrichtete.

❓Relevante Änderungen

  • Errichtung von Baulichkeiten (z.B. Garage, Lagerraum, Schuppen, Gartenhaus)
  • Zu-, Um- u. Aufbauten v. Gebäuden (z.B. Wintergarten)
  • Anschluss eines weiteren Geschosses (z.B. Einbau eines Bades im Dachgeschoss)
  • Anschluss eines landw. genutzten Gebäudes
  • Zusätzlicher Grunderwerb
  • und ähnliches

🧮 Berechnung der Ergänzungsabgabe

Ist die neue Wasseranschlussabgabe um mindestens 10 %, mindestens jedoch um € 8,– höher als die bereits entrichtete alte Wasseranschlussabgabe, so ist vom Grundstückseigentümer eine Ergänzungsabgabe in der Höhe des Differenzbetrages zu entrichten.

Zuständig


Daniel Neustetter
Kontaktdaten von Daniel Neustetter
NameDaniel Neustetter
Telefon+43 2984 3501 223
Faxnummer+43 2984 3501 226
E-Mail (offiziell)daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 11 (1. Stock)

Formulare