Die Vorschreibung der Wasseranschlussabgabe erfolgt gemeinsam mit der Kanalbenützungsgebühr sobald Sie Ihr Haus bezogen haben.
Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche bei Wohngebäuden mit der um +1 erhöhten Anzahl der an die Wasserleitung angeschlossenen Geschoße multipliziert, in allen anderen Fällen (z.B. nicht verbundenen Garagen, Abstellräume, Lagerhallen, …) verdoppelt wird, und das Produkt um 15% der unverbauten Fläche (max. 15% von 500 m²) vermehrt wird.
Info: Die bebaute Fläche kann man sich vorstellen, als würde man mit der Drohne übers Haus fliegen. Die von oben sichtbaren Teile stellen in der Regel die bebaute Fläche dar.