Bei einer späteren Änderung der, der Bemessung zugrunde gelegten Berechnungsgrundlagen ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Wasseranschlussabgabe zu entrichten, wenn die neue Wasseranschlussabgabe um mindestens 10 %, mindestens jedoch € 8,-- höher ist, als die bereits entrichtete.