Wasseranschlussabgabe

Die Wasseranschlussabgabe ist einmalig bei Neubauten bzw. als Ergänzungsabgabe bei Zu- und Umbauten zu entrichten. Das Produkt der Berechnungsfläche wird hier mit dem Einheitssatz von derzeit € 7,50 multipliziert hinzu kommt noch die 10%ige USt.

Die Vorschreibung erfolgt mittels Bescheid und der vorgeschriebene Betrag ist innerhalb eines Monats fällig.

Zuständig