Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Dabei ist zwischen der nationalen Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz zu unterscheiden. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der (Europa-)Wählerevidenz das aktuelle (Europa-)Wählerverzeichnis erstellt.
Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen. Bei Bedarf kann in die (Europa-)Wählerevidenz Einsicht genommen und ein Berichtigungsantrag gestellt werden.
Detaillierte Informationen zum Thema "Erfassung der Wahlberechtigten – Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) hingegen müssen einen Antrag auf Eintragung in die bzw. Verbleib in der (Europa-)Wählerevidenz stellen.
Detaillierte Informationen zum Thema "Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz – Auslandsösterreicher" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen selbst einen Antrag stellen, um in der Europa-Wählerevidenz erfasst zu werden; in die lokalen Wählerevidenzen (für die Teilnahme an Gemeinderatswahlen bzw. in Wien an Bezirksvertretungswahlen) werden diese Personen von Amts wegen eingetragen.
Landes- und Gemeindewählerevidenz
Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 wurde bestimmt, dass man nur noch mit Hauptwohnsitz wahlberechtigigt ist und in die Wählerevidenz aufgenommen wird.