Wählerevidenz

Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Dabei ist zwischen der nationalen Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz zu unterscheiden. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der (Europa-)Wählerevidenz das aktuelle (Europa-)Wählerverzeichnis erstellt.

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen. Bei Bedarf kann in die (Europa-)Wählerevidenz Einsicht genommen und ein Berichtigungsantrag gestellt werden.

Detaillierte Informationen zum Thema "Erfassung der Wahlberechtigten – Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) hingegen müssen einen Antrag auf Eintragung in die bzw. Verbleib in der (Europa-)Wählerevidenz stellen.

Detaillierte Informationen zum Thema "Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz – Auslandsösterreicher" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen selbst einen Antrag stellen, um in der Europa-Wählerevidenz erfasst zu werden; in die lokalen Wählerevidenzen (für die Teilnahme an Gemeinderatswahlen bzw. in Wien an Bezirksvertretungswahlen) werden diese Personen von Amts wegen eingetragen.

Landes- und Gemeindewählerevidenz

Der Niederösterreichische Landtag hat am 22. Juni 2017 eine Novelle des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes beschlossen, mit der ab 1. Juli 2017 unter anderem einige Änderungen für „Zweitwohnsitzer“ in Kraft getreten sind.

Das Vorliegen eines ordentlichen Wohnsitzes ist die Grundvoraussetzung für das Wahlrecht bei Landtags- und/oder Gemeinderatswahlen bzw. für die Eintragung in die Wählerevidenz. Ab 1. Juli 2017 müssen nun Personen bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zur Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes mitwirken und ein Wählerevidenzblatt ausfüllen. Die Behörde hat auf Grund dieser Daten und allfälliger weiterer Erhebungen festzustellen, ob ein ordentlicher Wohnsitz für Landtags- und Gemeinderatswahlen vorliegt oder nicht.

Zuständig


Mayrhofer Florian
Kontaktdaten von Florian Mayrhofer
NameFlorian Mayrhofer
Telefon+43 2984 3501 27
Faxnummer+43 2984 3501 32
E-Mail (offiziell)florian.mayrhofer@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 2