Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürgerinnen/Bürgern. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten. Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll.

Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren muss von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt sein (derzeit 8.401 Personen). D.h. es sind mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen notwendig.

Von den mindestens erforderlichen 8.401 Unterstützungserklärungen sind die erforderlichen Unterschriften zu unterscheiden: Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.

Auf der Homepage des BM für Inneres kann man sich über die gerade laufenden Volksbegehren informieren.

Sie können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via HELP.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschreiben. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens.

Falls Sie ein Volksbegehren unterstützen wollen können Sie das bei uns im Bürgerservice.

Zuständig


Mayrhofer Florian
Kontaktdaten von Florian Mayrhofer
NameFlorian Mayrhofer
Telefon+43 2984 3501 27
Faxnummer+43 2984 3501 32
E-Mail (offiziell)florian.mayrhofer@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 2