Alle öffentlichen Veranstaltungen laut NÖ Veranstaltungsgesetz sind bei der Stadtgemeinde Eggenburg anzumelden (Ausnahmen sind Veranstaltung für die das Land NÖ oder die Bezirkshauptmannschaft Horn zuständig ist). Genauere Informationen finden sie im Leitfaden für Veranstalter.
- Die Anmeldung hat mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen.
- Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten, von der Behörde bewilligten Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden.
NÖ Veranstaltungsgesetz-Leitfaden für Veranstalter
Merkblatt zu Tätigkeiten bei Vereinsfesten
Je nachdem, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und wo diese stattfindet, fallen unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung an.
Diese finden Sie unter der Rubrik Gebühren.
Bitte melden sie die Veranstaltung auch im Informationsbüro.
Sie können die Veranstaltung auch gerne im Veranstaltungskalender auf unserer Homepage selber eintragen.