Veranstaltungs-Betriebsstättengenehmigung

Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten, von der Behörde bewilligten Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden.

Keiner Bewilligung bedürfen Veranstaltungsbetriebsstätten:

  1. die nach der NÖ Bauordnung 1996 bewilligungspflichtig sind und bereits baubehördlich bewilligt wurden, wenn der bewilligte Verwendungszweck die Durchführung der geplanten Veranstaltungen umfasst,
  2. die bereits innerhalb der letzten fünf Jahre von der zuständigen Behörde für gleichartige Veranstaltungen bewilligt wurden, wobei die in diesem Verfahren erteilten Auflagen einzuhalten sind oder
  3.  wenn als Veranstaltungsbetriebsstätte Zelte oder ähnliche mobile Einrichtungen dienen oder die Benützung technischer Geräte (z.B. Schaukeln, Riesenräder, Hochschaubahnen und dergleichen) durch den Besucher vorgesehen ist und eine Bescheinigung über die Zertifizierung des Zeltes, der mobilen Einrichtung oder des technischen Geräts durch eine im EWR oder in der Türkei akkreditierte Organisation zur Zertifizierung von Produkten (z.B. TÜV, österreichische Normungsinstitut) vorgelegt wird oder wenn sie von der zuständigen Behörde eines anderen Bundeslandes für die betreffende Veranstaltungsart bewilligt wurden. Anstelle der Zertifizierung des Zeltes oder der mobilen Einrichtung, in der die Veranstaltung stattfindet, kann auch eine aktuelle Bestätigung eines Fachkundigen (Zivilingenieur, Baumeister, etc.) über die Stabilität und Eignung des Zeltes oder der mobilen Einrichtung für den Veranstaltungszweck vorgelegt werden.

Wenn die Ausnahmebestimmungen der Punkte 1 bis 3 nicht zutreffen, ist jedenfalls eine Bewilligung für die Veranstaltungsbetriebsstätte erforderlich.

Zuständig


Graf Stefanie
Kontaktdaten von Mag. Stefanie Graf
NameMag. Stefanie Graf
Telefon+43 2984 3501 14
Faxnummer+43 2984 3501 26
E-Mail (offiziell)stefanie.graf@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 6 (1.Stock)