Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde, der Magistrat oder der Staatsbürgerschaftsverband, an den sich der Antragsteller wendet. Grundvoraussetzung dafür ist ein Hauptwohnsitz im Bundesgebiet.
Erforderliche Unterlage
- Meldebestätigung
- Geburtsurkunde
- amtlicher Lichtbildausweis
falls erforderlich: zusätzlich
- Heiratsurkunde
- Nachweis eines akademischen Grades
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Verleihungsbescheid
Gebühren: € 44,50
Den Staatsbürgerschaftsnachweis kann nur persönlich abgeholt werden.