Staatsbürgerschaftsnachweis

Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde, der Magistrat oder der Staatsbürgerschaftsverband, an den sich der Antragsteller wendet. Grundvoraussetzung dafür ist ein Hauptwohnsitz im Bundesgebiet. 

Erforderliche Unterlage

  • Meldebestätigung
  • Geburtsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis

falls erforderlich: zusätzlich 

  • Heiratsurkunde
  • Nachweis eines akademischen Grades
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Verleihungsbescheid

Gebühren: € 44,50

Den Staatsbürgerschaftsnachweis kann nur persönlich abgeholt werden.

Zuständig


Schneider Johann
Kontaktdaten von Johann Schneider
FunktionStandesbeamter
NameJohann Schneider
Telefon+43 2984 3501 22
Faxnummer+43 2984 3501 32
E-Mail (offiziell)standesamt@eggenburg.gv.at
E-Mail (persönlich)johann.schneider@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 3