Sperrzeitverkürzung im Gastgewerbe

Sperrzeit

Auf Grund der Betriebsform ergibt sich die Sperrstunde des Gast- und Schankgewerbebetriebes. Abweichende Regelungen können mit dem Betriebsanlagenbescheid festgelegt werden.

Sperrzeit im Schanigarten

Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen jedenfalls von 8.00 bis 23.00 Uhr betrieben werden.

Gastgärten dürfen im Gemeindegebiet von Eggenburg auf Grund der Verordnung bezüglich gewerblich geführter Gastgärten der Stadtgemeinde Eggenburg vom 01. Mai bis 30. September in der Zeit von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr betrieben werden.

Sperrzeitverkürzung

Eine Sperrzeitverkürzung ist erforderlich, wenn der Gast- und Schankgewerbebetrieb über die festgesetzte Sperrstunde hinaus geöffnet bleiben soll. Für Schanigärten ist eine Sperrzeitverkürzung nicht möglich.

Zuständig


Mayrhofer Florian
Kontaktdaten von Florian Mayrhofer
NameFlorian Mayrhofer
Telefon+43 2984 3501 27
Faxnummer+43 2984 3501 32
E-Mail (offiziell)florian.mayrhofer@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 2