Sozialhilfe:
Die Gemeinde ist verpflichtet, für alle Sozialleistungen 50 % der Kosten zu übernehmen. Somit erhält sie auch von der Bezirkshauptmannschaft alle Angaben über Sozialhilfeempfänger zwecks Überprüfung der Richtigkeit der Angaben.
Sozialhilfeanträge und Anträge über die Aufnahme in Pflegeeinrichtungen bedürfen einer Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben.
Sachleistungen:
Zurzeit gibt es keine Sachleistungen und Unterstützungen in Form von Gutscheinen!