Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ist ein bundesweit eingesetztes
Register bei allen Personenstandsbehörden, in dem die Daten über
Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) und damit in
Zusammenhang stehende Sachverhalte (z. B. Namen) erfasst werden.
Seit 1. November 2014 werden alle Personenstandsfälle und damit im Zusammenhang
stehende Sachverhalte (z.B. Namen) in das ZPR eingetragen. Sie sind damit
bundesweit für alle Personenstandsbehörden verfügbar. Sind alle Daten für
Urkunden vorhanden, so können Personenstandsurkunden und Auszüge bei jedem
Standesamt ausgestellt werden.
Sind die Daten der Bürgerinnen und Bürger in allen
Gemeinden schon im ZPR erfasst?
Das hängt davon ab, ob und wie vollständig die Daten aus den
Personenstandsbüchern (bestehende lokale Anwendungen) bereits in das ZPR
überspielt (migriert) wurden.
Sind die Daten nicht erfasst und können die Daten
nicht in die Register durch die Behörden eingespielt werden, so sind diese bei
einem Anlassfall, zu erfassen.
Für Personenstandsurkunden, Teil- oder Gesamtauszüge
aus dem ZPR ist pro Stück € 7,20 Bundesgebühr und € 2,10
Bundesverwaltungsabgabe zu bezahlen.