Meldebestätigung

Für den Antrag:

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung:

  • Bundesgebühr: 21,00 Euro
     
    Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
  • Bundesverwaltungsabgabe:

    Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
     
    Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte): 3 Euro

  • Beilagengebühren :
    (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind)

    Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 6,00 Euro pro Bogen bis maximal 36,00 Euro
     
    Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): 3,00 Euro pro Bogen