Wohnhaus:
- Kellergeschoß: 100 m² (angeschlossen)
- Erdgeschoß : 100 m² (angeschlossen)
- Obergeschoß: 100 m² (angeschlossen)
- Garage 30 m² (nicht angeschlossen, aber eine Verbindungstür zum Erdgeschoß)
- Gartenhaus 20 m² (nicht angeschlossen)
- Grundstücksfläche 700 m²
Zuerst wird die bebaute Fläche ermittelt. In der Praxis vorstellbar wie, wenn man mit einer Drohne über die Liegenschaft fliegt. Die von oben sichtbaren Teile sind die bebaute Fläche. Ist also Ober oder Untergeschoß größer als Erdgeschoß, dann wird dessen Fläche für die Berechnung herangezogen.
Nicht angeschlossene Gebäude werden bei der Kanaleinmündungsabgabe nicht berechnet. Sie zählen dann als unbebaute Fläche. (siehe im Gegensatz die Wasseranschlussabgabe)
Zusätzlich wird dann noch 15 % der unbebauten Fläche dazugerechnet, aber höchsten von 500 m².
Die Flächen all dieser Berechnungen werden dann zusammengezählt und anschließend multipliziert mit dem Einheitssatz.
Bebaute Fläche (=größtes Geschoß) | : 2 (Flächenhälfte) | x angeschloßene Geschoße +1 | = Berechnungsfläche |
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130 m² | 65 m² | x 4 (= 3 Geschoße +1) | = 260 m² |
+ 15 % der unbebauten Fläche (max. 15% von 500 m²) | + 75 m² |
Berechnungsfläche | = 335 m² |
Berechnung der unbebauten Fläche |
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Grundstücksgröße | 700 m² |
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- Bebaute Fläche | 130 m² |
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= unbebaute Fläche | 570 m² |
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15 % davon | 570 m² | x 15 % | = (85,5 m²) |
Da jedoch gilt, dass die unbebaute Fläche höchsten 500 m² betragen darf, werden stattdessen 15 % von 500 m² = 75 m² genommen. |
Berechnungsfläche in m² | x Einheitssatz in € | = Kanaleinmündungsabgabe |
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335 m² | x € 15,00 | € 5.025,00 |
+ 10 % Umsatzsteuer | + € 502,5 |
Zu zahlende️🚽️🛠️Kanaleinmündungsabgabe | € 5.527,5 |