Kanaleinmündungsabgabe / Kanalergänzungsabgabe

🚽️🛠️Kanaleinmündungsabgabe

Einheitssatz:

🚽🌧️für Mischwasser  Euro 15,00 exkl. Ust.

Einheitssatz für ein Trennsystem:

🚽für Schmutzwasser  Euro 12,80 exkl. Ust.

🌧️ für Regenwasser     Euro 3,50 exkl. Ust.

Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten.

🪙 Höhe der Abgabe

Die Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe erfolgt, sobald Sie der Gemeinde die Fertigstellung Ihres Wohnhauses gemeldet haben. 

Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um +1 erhöhten Anzahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße multipliziert und das Produkt um 15% der unverbauten Fläche (max. 15% von 500 m²)  vermehrt wird.

Info: Die bebaute Fläche kann man sich vorstellen, als würde man mit der Drohne übers Haus fliegen. Die von oben sichtbaren Teile stellen in der Regel die bebaute Fläche dar.

📖 Gesetzliche Grundlage

🧮 Berechnungsbeispiel

Wohnhaus:

  • Kellergeschoß: 100 m² (angeschlossen)
  • Erdgeschoß : 100 m² (angeschlossen)
  • Obergeschoß: 100 m² (angeschlossen)
  • Garage 30 m² (nicht angeschlossen, aber eine Verbindungstür zum Erdgeschoß)
  • Gartenhaus 20 m² (nicht angeschlossen)
  • Grundstücksfläche 700 m²

Zuerst wird die bebaute Fläche ermittelt. In der Praxis vorstellbar wie, wenn man mit einer Drohne über die Liegenschaft fliegt. Die von oben sichtbaren Teile sind die bebaute Fläche. Ist also Ober oder Untergeschoß größer als Erdgeschoß, dann wird dessen Fläche für die Berechnung herangezogen.

Nicht angeschlossene Gebäude werden bei der Kanaleinmündungsabgabe nicht berechnet. Sie zählen dann als unbebaute Fläche. (siehe im Gegensatz die Wasseranschlussabgabe)

Zusätzlich wird dann noch 15 % der unbebauten Fläche dazugerechnet, aber höchsten von 500 m².

Die Flächen all dieser Berechnungen werden dann zusammengezählt und anschließend multipliziert mit dem Einheitssatz.

Bebaute Fläche
(=größtes Geschoß)
: 2 (Flächenhälfte)x angeschloßene Geschoße +1= Berechnungsfläche
130 m²65 m²x 4
(= 3 Geschoße +1)
= 260 m²
+ 15 % der unbebauten Fläche (max. 15% von 500 m²)+ 75 m²
Berechnungsfläche= 335 m²


Berechnung der unbebauten Fläche
Grundstücksgröße700 m²

- Bebaute Fläche130 m²

= unbebaute Fläche570 m²

15 % davon570 m²x 15 %= (85,5 m²)
Da jedoch gilt, dass die unbebaute Fläche höchsten 500 m² betragen darf, werden stattdessen 15 % von 500 m² = 75 m² genommen.


Berechnungsfläche in m²x Einheitssatz in €= Kanaleinmündungsabgabe
335 m²x € 15,00€ 5.025,00
+ 10 % Umsatzsteuer+ € 502,5
Zu zahlende️🚽️🛠️Kanaleinmündungsabgabe€ 5.527,5

➕Kanalergänzungsabgabe


🪙 Höhe der Abgabe

Ändert sich die der Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe zugrunde gelegte Berechnungsfläche für die angeschlossene Liegenschaft, ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten, wenn sich durch die Änderung gegenüber dem ursprünglichen Bestand eine höhere Abgabe ergibt.

❓ Relevante Änderungen

  • Errichtung von Baulichkeiten und Anschluss an den Regen- bzw. Schmutzwasserkanal (z.B. Garage, Lagerraum, Schuppen, Gartenhaus usw.)
  • Zu-, Um- u. Aufbauten v. Gebäuden (z.B. Wintergarten)
  • Anschluss eines weiteren Geschoßes (z.B. Einbau eines Bades im Dachgeschoß)
  • Zusätzlicher Grunderwerb
  • und ähnliches

🧮 Berechnung der Ergänzungsabgabe

Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen der Abgabe für den Bestand nach der Änderung und der Abgabe für den Bestand vor der Änderung, wobei beide Abgaben nach dem bei Entstehung der Abgabenschuld geltenden Einheitssatz zu berechnen sind. Die Berechnungsfläche ist für den Bestand vor der Änderung und für den Bestand nach der Änderung jeweils gemäß § 3 Abs. 2 zu ermitteln.

Zuständig


Daniel Neustetter
Kontaktdaten von Daniel Neustetter
NameDaniel Neustetter
Telefon+43 2984 3501 223
Faxnummer+43 2984 3501 226
E-Mail (offiziell)daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 11 (1. Stock)

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