Kanaleinmündungsabgabe / Kanalergänzungsabgabe

🚽️🛠️Kanaleinmündungsabgabe

Einheitssatz:

🚽🌧️für Mischwasser  Euro 15,00 exkl. Ust.

Einheitssatz für ein Trennsystem:

🚽für Schmutzwasser  Euro 12,80 exkl. Ust.
🌧️ für Regenwasser     Euro 3,50 exkl. Ust.

Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten.

🪙 Höhe der Abgabe

Die Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe erfolgt, sobald Sie der Gemeinde die Fertigstellung Ihres Wohnhauses gemeldet haben. 

Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um +1 erhöhten Anzahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße multipliziert und das Produkt um 15% der unverbauten Fläche (max. 15 % von 500 m² =75 m²)  vermehrt wird.

Info: Die bebaute Fläche kann man sich vorstellen, als würde man mit der Drohne übers Haus fliegen. Die von oben sichtbaren Teile stellen in der Regel die bebaute Fläche dar.
Nicht angeschlossene Nebengebäude werden nicht berücksichtigt. Sie zählen als unbebaute Fläche. (siehe im Gegensatz die Wasseranschlussabgabe

📖 Gesetzliche Grundlage

🧮 Interaktive Berechnung Ihrer Kanaleinmündungsabgabe

Bitte beachten Sie: Der Rechner wurde überprüft und sollte korrekt funktionieren. 
Dennoch können Fehler nie vollständig ausgeschlossen werden. Betrachten Sie die Ergebnisse daher bitte eher als Orientierungshilfe und nicht als verbindliches Endergebnis.

Berechnung der unbebauten Fläche
Grundstücksgröße
- Bebaute Fläche0
= Unbebaute Fläche0
15 % davon (max. 75 m²)0
Gebäude
(nur angeschlossene)
Bebaute Fläche : 2 (Flächenhälfte) x angeschlossene Geschoße + 1 (Gesetz) =Berechnungsfläche
Hauptgebäude 0 x
(= 0 Geschoße + 1)
= 0
Nebengebäude 1 0 x
(= 0 Geschoße + 1)
= 0
Nebengebäude 2 0 x
(= 0 Geschoße + 1)
= 0
+ 15 % der unbebauten Fläche (max. 15% von 500 m²) = 0
Gesamte Berechnungsfläche = 0
Gesamte Berechnungsfläche in m² x Einheitssatz
in €
= Kanaleinmündungsabgabe
0 x € 0
+ 10 % Umsatzsteuer 0
Zu zahlende 🚽️🛠️Kanaleinmündungsabgabe 0

➕Kanalergänzungsabgabe


🪙 Höhe der Abgabe

Ändert sich die der Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe zugrunde gelegte Berechnungsfläche für die angeschlossene Liegenschaft, ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten, wenn sich durch die Änderung gegenüber dem ursprünglichen Bestand eine höhere Abgabe ergibt.

❓ Relevante Änderungen

  • Errichtung von Baulichkeiten und Anschluss an den Regen- bzw. Schmutzwasserkanal (z.B. Garage, Lagerraum, Schuppen, Gartenhaus usw.)
  • Zu-, Um- u. Aufbauten v. Gebäuden (z.B. Wintergarten)
  • Anschluss eines weiteren Geschoßes (z.B. Einbau eines Bades im Dachgeschoß)
  • Zusätzlicher Grunderwerb
  • und ähnliches

🧮 Berechnung der Ergänzungsabgabe

Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen der Abgabe für den Bestand nach der Änderung und der Abgabe für den Bestand vor der Änderung, wobei beide Abgaben nach dem bei Entstehung der Abgabenschuld geltenden Einheitssatz zu berechnen sind. Die Berechnungsfläche ist für den Bestand vor der Änderung und für den Bestand nach der Änderung jeweils gemäß § 3 Abs. 2 zu ermitteln.

Zuständig


Daniel Neustetter
Kontaktdaten von Daniel Neustetter
NameDaniel Neustetter
Telefon+43 2984 3501 223
Faxnummer+43 2984 3501 226
E-Mail (offiziell)daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 11 (1. Stock)

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