Die Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe erfolgt, sobald Sie der Gemeinde die Fertigstellung Ihres Wohnhauses gemeldet haben.
Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um +1 erhöhten Anzahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße multipliziert und das Produkt um 15% der unverbauten Fläche (max. 15 % von 500 m² =75 m²) vermehrt wird.
Info: Die bebaute Fläche kann man sich vorstellen, als würde man mit der Drohne übers Haus fliegen. Die von oben sichtbaren Teile stellen in der Regel die bebaute Fläche dar.
Nicht angeschlossene Nebengebäude werden nicht berücksichtigt. Sie zählen als unbebaute Fläche. (siehe im Gegensatz die Wasseranschlussabgabe)