Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus der Summe aller angeschlossenen Geschoßflächen (Berechnungsfläche) multipliziert mit dem Einheitssatz.
Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Anzahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert und das Produkt um 15 % der unverbauten Fläche vermehrt wird.
Die bebaute Fläche kann man sich vorstellen, als würde man mit der Drohne übers Haus fliegen. Die von oben sichtbaren Teile stellen in der Regel die bebaute Fläche dar.