Kanalbenützungsgebühren

🚽Kanalbenützungsgebühr (laufende Abgabe)

Einheitssätze pro m2 Berechnungsfläche:

🚽🌧️Schmutzwasser mit Regenwasser - € 2,97 exkl. 10 % Ust
🚽Schmutzwasser ohne Regenwasser    - € 2,70 exkl. 10 % Ust

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr soll die laufenden Kosten für den Betrieb und die Erhaltung des Kanalnetzes sowie auch die Errichtungskosten neuer Kanalnetze decken.

🪙 Höhe der Gebühr

Die Kanalbenützungsgebühr kommt gemeinsam mit der Wasseranschlussabgabe zur Vorschreibung, sobald Sie Ihr Haus bezogen haben. 

Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen (ein angeschlossenes Kellergeschoß wird nicht berücksichtigt außer bei gewerblicher Nutzung) multipliziert mit derzeit gültigen Einheitssatz.

Werden in das Kanalsystem zusätzlich zum Schmutzwasser auch Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10% erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.

Die derzeit geltende Abgabenordnung für die Kanalbenützung finden Sie übrigens hier

📖 Gesetzliche Grundlage

🏚️ Unbewohntes Haus 

Die Kanalbenützungsgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der Kanal nicht benützt wird. (z.B. bei einem unbewohnten Haus).

Die Kanalbenützungsgebühr ist nur bei einer Demontage der Anschlüsse nicht mehr zu zahlen. Um dies zu erreichen, müssen sämtlichen sanitären Einrichtungen entfernt werden (Waschbecken, WC-Anlage, Dusche) und der Kanalanschluss so verschlossen werden, dass diese Arbeiten nicht leicht rückgängig gemacht werden können. (z.B. durch Zumauern)

🧮 Berechnungsbeispiel

Wohnhaus:

  • Kellergeschoß 100 m²
  • Erdgeschoß mit verbundener Garage 130 m²
    (Die 30 m² der Garage werden durch die Verbindungstür zum Erdgeschoß dazugezählt)
  • Obergeschoß 100 m²
Geschoße des WohnhausesBerechnungsflächen der Geschoße
Kellergeschoßwird nicht berücksichtigt
Erdgeschoß mit verbundener Garage130 m²
Obergeschoß+ 100 m²
Summe der Geschoßflächen= 230 m²

🚽🌧️Kanalbenützungsgebühr mit Regenwasserzuschlag:

Berechnungsfläche in m²Einheitssatz (inkl. 10 % Regenwasserzuschlag)= Jahresgebühr 
Vierteljährlich
230 m²x 2,97 €€ 683,10€170,78
+ 10 % Umsatzsteuer+ €  68,31+ € 17,07
Zu zahlende Kanalbenützungsgebühr
(mit Regenwasser)
= € 751,41€ 187,85

🚽Kanalbenützungsgebühr ohne Regenwasserzuschlag:

Berechnungsfläche in m²Einheitssatz (ohne 10 % Regenwasserzuschlag)= Jahresgebühr 
Vierteljährlich
230 m²x 2,70€€ 621,00€155,25
+ 10 % Umsatzsteuer+ €  62,10+ € 15,53
Zu zahlende Kanalbenützungsgebühr 
(ohne Regenwasser)
= € 683,10= € 170,78

📆 Vorschreibungszeitpunkt

Die Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.



Zuständig


Daniel Neustetter
Kontaktdaten von Daniel Neustetter
NameDaniel Neustetter
Telefon+43 2984 3501 223
Faxnummer+43 2984 3501 226
E-Mail (offiziell)daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 11 (1. Stock)

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