Hundeabgaben

Bitte, bringen Sie zur Anmeldung Ihres vierbeinigen Lieblings einen amtlicher Lichtbildausweis und alle erforderlichen Unterlagen des Tieres inklusive Hundepass mit. 

Achtung! Folgende neue Bestimmungen sind seit dem 1. Juni 2023 zu beachten:

Novelle zum NÖ-Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschafften Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mir zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
  • Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)

Die Plattform „Dogaudit“ gibt Auskunft über Termine für Sachkundekurse: https://www.dogaudit.at/startseite bzw. Veranstaltungen– www.dogaudit.info 

  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (EUR 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalter und Hundehalterinnen – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis 1.Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltenen Hunde
  • Festlegung einer Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der NÖ Landesregierung: www.noe.gv.at/noe/Tirschutz/Hundehaltegesetz.html.



Hundeabgabe:

Für das Halten von Hunden ist gemäß NÖ Hundehaltregesetz eine Hundeabgabe zu entrichten.

Die Hundeabgabe beträgt EUR 30,00 pro Jahr und Hund. 

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Achtung erweiterter Sachkundenachweis seit 1.6.2023) sind EUR 66,00 zu bezahlten. Die Hundeabgabe für Nutzhunde beträgt EUR 6,54. (Für die Anerkennung eines Hundes als Nutzhund ist ein schriftlicher, formloser Antrag zu stellen und die dafür nötigen Unterlagen anzuschließen).


Bei Neuanmeldungen ist die Hundeabgabe direkt vor Ort zu bezahlen. In den darauffolgenden Jahren erhalten Sie die Vorschreibung mit den Gemeindeabgaben des ersten Quartals- im Februar- per Erlagschein oder per Abbuchung.

Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Die Hundemarke der Stadtgemeinde ist am Halsband des Hundes zu befestigen.

Allgemeines:

  • seit dem 1.1.2010 sind alle Hunde mittels Mikrochips zu kennzeichnen. 
  • Jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet, sein Tier innerhalb eines Monats nach dem Chippen registrieren zu lassen und eine Eintragung in die amtliche Heimtierdatenbank vorzunehmen. 

Möglichkeiten der Eintragung in die amtliche Heimtierdatenbank:

  • Selbständige Registrierung: Kostenlos unter http://heimtierdatenbank/ehealth.gv.at
  • Dazu benötigen Sie jedoch Bürgerkarte oder Handysignatur 
  • Eintrag in einer privaten Hundedatenbank (Animal Data, Pet Card oder ifta), wobei – bei vollständiger Angabe der Daten – eine Verknüpfung mit der amtlichen Heimtierdatenbank stattfindet.
  • Kostenloser Eintrag in die HTB durch die Gemeinde
  • Kostenpflichtige Registrierung bei der Bezirkshauptmannschaft  

Eine Eintragung in die amtliche Heimtierdatenbank ersetzt jedoch nicht die Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde! 

Weitergabe, Adressänderung oder Tod eines Hundes:

Weitergabe, Adressänderung und Tod des Tieres müssen der Gemeinde gemeldet werden, Sie ersparen sich Ärger und unnötigen bürokratischen Aufwand bei so entstandener irrtümlicher Vorschreibung der Hundeabgabe.


Hundesackerl:

Laut NÖ Hundehaltegesetz ist jede/r Hundehalter:in verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres/seines Hundes ausnahmslos wegzuräumen. Sie haben die Möglichkeit, an den Dogstationen der Stadt Hundesackerl gratis zu entnehmen und sie dort auch zu entsorgen.

Zuständig


Elisabeth Stangl, Mag.
Kontaktdaten von Mag. Elisabeth Stangl
FunktionZivilschutzbeauftragte
NameMag. Elisabeth Stangl
Telefon+43 2984 3501 19
Faxnummer+43 2984 3501 32
E-Mail (offiziell)elisabeth.stangl@eggenburg.gv.at
BüroBürgerservice

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