Grundstücksänderungen

Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland

NÖ Bauordnung 2014 § 10

Diese Änderungen bedürfen vor ihrer Durchführung im Grundbuch einer Bewilligung der Baubehörde.

Erforderliche Unterlagen:

Teilungsantrag samt Beilagen, d.s. Vermessungsurkunde in zweifacher Ausfertigung und Zustimmungserklärung aller Eigentümer, welche von der Grundabteilung betroffen sind. Der erforderliche Teilungsplan (Vermessungsurkunde) wird von einem Vermessungsbefugten (Zivilgeometer, Vermessungsamt oder Agrarbehörde) verfasst, desgleichen das Verzeichnis der Eigentümer (Zustimmungserklärung).

Wenn keines der geänderten Grundstücke Bauplatz nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung 2014 ist, muss zumindest für ein Grundstück die Bauplatzerklärung beantragt werden. 

Grundstücksvereinigung

Werden Grundstücke, von denen kein Straßengrund abzutreten ist, vereinigt, dann ist kein Teilungsplan erforderlich. In diesem Fall ist ein Antrag beim Bauamt der Stadtgemeinde Eggenburg zu stellen. Wenn die Grundstücksvereinigung mit den Auflagen der NÖ Bauordnung konform geht, ergeht ein Bescheid über die Bewilligung. Dieser Bescheid ist gleichzeitig mit dem Antrag des Vermessungsamts (liegt bei der Stadtgemeinde auf) beim Vermessungsamt in Horn einzubringen und anschließen beim Bezirksgericht Horn am Grundbuch zu beantragen (innerhalb von 2 Jahren).
 

Zuständig


Graf Stefanie
Kontaktdaten von Mag. Stefanie Graf
NameMag. Stefanie Graf
Telefon+43 2984 3501 14
Faxnummer+43 2984 3501 26
E-Mail (offiziell)stefanie.graf@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 6 (1.Stock)