Die Vorschreibung der Grundsteuer erfolgt bis zu einem Jahresbetrag von € 75,- jährlich im 2. Quartal.
Beträgt die jährliche Grundsteuer mehr als € 75,- so erfolgt die Vorschreibung vierteljährlich jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.