Die Friedhofsverwaltung ist für die Abrechnung und Verwaltung des Friedhofes zuständig.
Die Abrechnung erfolgt immer für jeweils 10 Jahre und wird entweder bei Ablauf der Benützungsberechtigung, oder nach einem Begräbnis wieder für weitere 10 Jahre, oder aliquot auf 10 Jahre, verrechnet. Das Benützungsrecht endet immer mit 31.12. des Abrechnungsjahres. Der Benützungsberechtigte wird sechs Monate vor Ablauf seiner Grabstelle schriftlich verständig.
Grabstellen die nicht mehr eingelöst wurden, werden mit mit "Heimgefallen" gekennzeichnet. Falls Sie auf Ihrer Grabstellen ein solches "Heimgefallen"-Schild sehen melden Sie sich bitte sofort.
Falls Sie Benutzungsberechtigter sind, bitten wir sie uns eine etwaige Adressänderung mitzuteilen, damit die Benachrichtigung und Abrechnung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Die aktuellen Gebührensätze entnehmen sie bitte der Friedhofsgebührenordnung.