Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments statt.

Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland können per Briefwahl an der Europawahl 2024 teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie

  • am Wahltag 16 Jahre oder älter sind,
  • bis spätestens 25. April 2024 in die Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und
  • rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen.

Eintragung in die Europa-Wählerevidenz (Frist 25. April 2024)


Um an der Europawahl 2024 teilnehmen zu können, müssen Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher für die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

Sie müssen bis spätestens 25. April einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen, falls Sie in diese noch nicht eingetragen sind oder die maximale Gültigkeitsdauer Ihrer Eintragung von 10 Jahren abgelaufen ist. Ihren Antrag schicken Sie ehestmöglich postalisch oder per E-Mail an die zuständige österreichische Gemeinde.

Das Wählerevidenz-Antragsformular enthält am Ende eine Ausfüllanleitung, die auch erklärt, an welche Gemeinde in Österreich Sie Ihren Antrag schicken müssen. Die zuständige Gemeinde richtet sich nach dem Anknüpfungspunkt zu Österreich. Die Adressdaten der für Sie zuständigen Gemeinde können Sie online abrufen.

Im Wählerevidenz-Antragsformular können Sie mit einem einfachen Kreuz auch die Eintragung in die Wählerevidenz für alle anderen bundesweiten Wahlen beantragen. Damit sind Sie auch bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt.

Wir empfehlen Ihnen, im Antragsformular die automatische Zusendung von Wahlkarten zu beantragen. Sie können sich die Wahlkarten entweder an die österreichische Vertretung oder an Ihre aktuelle Adresse schicken lassen. Bei einer Adressänderung müssen Sie lediglich die aktuelle Adresse der zuständigen Gemeinde für die Wahlkartenzusendung mitteilen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte ehestmöglich an Ihre Gemeinde.

Die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz sowie in die Wählerevidenz ist 10 Jahre gültig. Das gilt auch für die automatische Zusendung der Wahlkarte.

Ausstellung der Wahlkarte für die Briefwahl 


Die Wahlkarte ist bei der zuständigen Gemeinde in Österreich zu beantragen. Die meisten Gemeinden ermöglichen neben der Antragstellung per E-Mail eine einfach und rasch durchführbare Onlinebeantragung auf ihren Webseiten. Die Beantragung einer Wahlkarte ist auch über die App „Digitales Amt“ möglich, für die Sie eine ID Austria auf Ihrem Smartphone benötigen.

Die Wahlkarte kann über www.meinewahlkarte.at beantragt werden.

Der Versand der Wahlkarten für die Europawahl durch die zuständige Gemeinde wird voraussichtlich ab 16. Mai 2024 erfolgen.

Stimmabgabe und Rücksendung der Wahlkarten an die Wahlbehörde


Bei der Europawahl werden grundsätzlich Parteilisten gewählt. Innerhalb einer wahlwerbenden Gruppe besteht die Möglichkeit der Vergabe einer Vorzugsstimme. Ausführliche Informationen hierzu werden durch die zuständige Gemeinde gemeinsam mit der Wahlkarte übermittelt.

Sie können – und wir empfehlen es – mittels Briefwahl bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte wählen.

Die Briefwahl können Sie grundsätzlich ausüben, indem Sie der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel und das Wahlkuvert entnehmen, den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen, den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in das Wahlkartenkuvert zurücklegen. Anschließend die eidesstattliche Erklärung durch Ihre Unterschrift in der dafür vorgesehenen Rubrik abgeben, das Wahlkartenkuvert schließlich zukleben.

Beachten Sie bitte unbedingt, dass der Postweg für die Wahlkarte nach Österreich einige Zeit in Anspruch nimmt. Die Wahlkarte mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens 9. Juni 2024 (Wahltag) um 17:00 Uhr bei der Wahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) eingelangt sein. Sie können Ihre Wahlkarte auch bei der österreichischen Vertretung abgeben. Beachten Sie bitte auch hier den notwendigen Postweg. Gleichgültig, von wo Sie die Wahlkarte mit der Post nach Österreich schicken, ist das Porto für Sie gratis.

Besonderheit bei der Europawahl 


Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz in der Europäischen Union können entweder die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder jene ihres Wohnsitz-Mitgliedstaats wählen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Europawahl im Wohnsitzstaat ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz dieses Staates und der formelle Antrag, die dortigen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen.

Die Mitgliedstaaten gleichen die Daten der Europa-Wählerevidenz elektronisch ab, um eine doppelte Teilnahme an der Europawahl zu verhindern. Eine Stimmabgabe in mehr als einem Mitgliedstaat ist untersagt, auch dann, wenn Sie die Staatsangehörigkeit von zwei oder mehreren EU-Mitgliedstaaten besitzen sollten.


Antrag per E-Mail, Fax oder schriftlicher Antrag: bis 05.06.2024, 24:00 Uhr

(wahlen@eggenburg.gv.at, Fax: 02984/3501-32; bzw. 3730 Eggenburg, Kremserstraße 3)  

Antrag über Ausstellung einer Wahlkarte[1].pdf herunterladen (0.1 MB)

      Persönlicher Antrag: bis 06.06.2024, 12:00 Uhr (Bürgerservicestelle – Rathaus) 

Online-Antrag: bis 05.06.2024, 24:00 Uhr, www.meinewahlkarte.at

Die Stadtgemeinde Eggenburg bieten Ihnen die Onlinebeantragung von Wahlkarten über www.meinewahlkarte.at an! 

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte mittels elektronischer Signatur (ID Austria), wird Ihnen diese in der Regel als Standardpostsendung zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.

Bei Antragstellung ohne elektronische Signatur erhalten Sie dagegen ein Einschreiben, welches Sie gegebenenfalls vom Postamt abholen müssen.

28.03.2024