Bedingt durch das NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 sind Niederösterreichs Gemeinden seit 1. Jänner 2013 dazu verpflichtet, eine fachlich geeignete Person als Energiebeauftragten zu bestellen.
Der Energiebeauftragte hat gemäß NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 - NÖ EEG 2012 folgende Aufgaben zu erfüllen:
Führung einer Energiebuchhaltung (für gemeindeeigene Gebäude und Anlagen)
Überwachung (Energiecontrolling) der Verbrauchsdaten
Wahrnehmung von Effizienzmängeln und deren Behebung
Information und Beratung der Gemeindeführung