Datenschutzbeauftragter

Mit 25. Mai. 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam.

Jede Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. (Art. 37 Abs. 5 DSGVO)

Aufgaben:
Der Datenschutzbeauftragte hat jedenfalls die folgenden Aufgaben zu erfüllen:

Die Unterrichtung und Beratung der Unternehmer und Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten nach dem Datenschutzrecht.

Die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Strategien für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter.

Beratungen – auf Anfrage - im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Überwachung ihrer Durchführung.

Die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für diese.  - www.wko.at/datenschutz

https://www.dsb.gv.at/

 

Zuständig


Mayrhofer Florian
Kontaktdaten von Florian Mayrhofer
NameFlorian Mayrhofer
Telefon+43 2984 3501 27
Faxnummer+43 2984 3501 32
E-Mail (offiziell)florian.mayrhofer@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 2