Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre gibt es beispielsweise beim Melderegister. Jede gemeldete Person kann beim Meldeservice des Gemeindeamtes oder Magistrats (in Wien bei der "Zentralen Meldeauskunft der MA 62") beantragen, dass über sie keine Meldeauskünfte erteilt werden, soweit ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden kann.

Eine solche Auskunftssperre wird höchstens für 5 Jahre erteilt und kann danach für 5 weitere Jahre verlängert werden. Auch in diesem Fall ist ein begründetes schriftliches Ansuchen zu stellen und zu vergebühren.


HINWEIS

Eine Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden, Ämtern sowie für Personen, die nachweisen können, dass sie eine rechtliche Verpflichtung der Betroffenen/des Betroffenen geltend machen.  

Die Grenzen der Auskunftssperre

Eine Auskunft sperre bewirkt nur, dass die Meldebehörde keine Auskunft geben darf, sie blockiert keine anderen Informationsquellen (§ 18 Meldegesetz – MeldeG). Eine melderechtliche Auskunftssperre bewirkt auch keine Streichung aus der öffentlich einsehbaren Wählerevidenz und verhindert auch keine Datenübermittlung daraus (z.B. an politische Parteien für Wahlwerbung).

Um Ihre Privatsphäre zu schützen, sollten Sie weitere Schritte erwägen:

  • Lassen Sie sich eine Geheimnummer zuteilen (§ 69 Abs 5 Telekommunikationsgesetz – TKG)

  • Wenn Sie in einem Verfahren vor einer Behörde Ihre Anschrift nicht anführen wollen, können Sie einen Zustellungsbevollmächtigten bestellen (§ 9 Zustellgesetz – ZustG)

  • Eine melderechtliche Auskunftssperre kann widerrufen werden, wenn bekannt wird, dass sie nur erwirkt wurde, um sich rechtlichen Verpflichtungen (z.B. Pfändungsversuchen von Gläubigern) zu entziehen. Sie sollten daher immer darauf achten, dass Sie keine Schulden machen und Forderungen korrekt bezahlen.

Kosten: 

  • 1x 14,30 Euro Antragsgebühr
  • 1x 6,50 Euro Ausstellungsgebühr

Soll die Auskunftssperre sofort wirksam werden, ist das persönliche Erscheinen sinnvoll. Es muss in diesem Fall bei Übernahme des Bescheides ein Rechtsmittelverzicht abgegeben werden (zusätzlich 1 x 14,30 Euro Gebühr).

Zuständig


Mayrhofer Florian
Kontaktdaten von Florian Mayrhofer
NameFlorian Mayrhofer
Telefon+43 2984 3501 27
Faxnummer+43 2984 3501 32
E-Mail (offiziell)florian.mayrhofer@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 2