Was ist die AKM und wofür brauchen wir sie?
Musik steht am Programm? Erwerben Sie rechtzeitig eine Aufführungslizenz bei der AKM!
Die AKM (Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger) ist eine Urheberrechtsgesellschaft. Sie sorgt dafür,
dass ihre Mitglieder (=Urheber von Musikstücken) Geld bekommen, wenn Dritte durch Aufführung ihrer Musikstücke
Einnahmen erzielen, zum Beispiel Veranstalter von Konzerten. Diese entrichten dann die AKM-Abgabe für die im Rahmen
ihrer Veranstaltung öffentlich aufgeführter Musik. Diese Abgaben fließen auf Basis bestimmter Aufschlüsselungen als
Tantiemen an die Urheberinnen und Urheber zurück.
Frist: Einzelveranstaltungen sind spätestens drei Tage vor ihrem Stattfinden anzumelden.
Sie können Ihre Veranstaltung online oder per Post/Fax-Formular bei der akm bekannt geben.
Für Veranstaltungsreihen oder einen Ganzjahresbetrieb können Pauschalierungen beantragt werden. Voraussetzungen:
Es handelt sich immer um den gleichen Veranstaltungsort/den gleichen Fassungsraum.
Die einzelnen Veranstaltungen haben einen gleichen oder sehr ähnlichen Charakter.
Der Gagenaufwand ist gleich oder sehr ähnlich.
AKM-Zentrale: 1030 Wien, Baumannstraße 10, Postanschrift: Postfach 259, 1031 Wien, T: +43 (0) 50 717-0, https://www.akm.at/
Die DSGVO und ihre Anwendung
Diese Seite liefert Infos und Vorlagen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Kulturvereine und EPUs
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