Kanalbenützungsgebühren

🚽Kanalbenützungsgebühr

Einheitssätze pro m2 Berechnungsfläche:

🚽Schmutzwasser ohne Regenwasser    - € 2,70 exkl. 10 % Ust
🚽🌧️Schmutzwasser und Regenwasser - € 2,97 exkl. 10 % Ust

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr soll die laufenden Kosten für den Betrieb und die Erhaltung des Kanalnetzes sowie auch die Errichtungskosten neuer Kanalnetze decken.

🪙 Höhe der Gebühr

Die Berechnung der Gebühr ergibt sich durch die Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen (ein angeschlossenes Kellergeschoß wird nicht berücksichtigt außer bei gewerblicher Nutzung) multipliziert mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Einheitssatz.
Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer (Regen) eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.

Die derzeit geltende Abgabenordnung für die Kanalbenützung finden Sie übrigens hier

📖 Gesetzliche Grundlage

🏚️ Unbewohntes Haus 

Die Kanalbenützungsgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der Kanal nicht benützt wird. 
(z.B. bei einem unbewohnten Haus).

Die Kanalbenützungsgebühr ist nur bei einer Demontage der Anschlüsse nicht mehr zu zahlen. Um dies zu erreichen, müssen sämtlichen sanitären Einrichtungen entfernt werden (Waschbecken, WC-Anlage, Dusche) und der Kanalanschluss so verschlossen werden, dass diese Arbeiten nicht leicht rückgängig gemacht werden können. (z.B. durch Zumauern)

🧮 Berechnungsbeispiel

Beispiel:

Wohnhaus mit 3 angeschlossenen Geschoßen

  • Erdgeschoß mit 100 m²
  • Obergeschoß mit 100 m²
  • Keller mit 100 m²
  • Garage mit 50 m² (ist durch eine Tür mit dem Erdgeschoß verbunden)

Die Niederschlagswässer von Garage und Wohnhaus werden in den Kanal eingeleitet.

Berechnung:

Geschoße des WohnhausesBerechnungsflächen der Geschoße
Erdgeschoß100 m²
Obergeschoß100 m²
Garage 
(Da sie mit dem Erdgeschoß verbunden ist, zählt sie zur Geschoßfläche)
50 m²
Kellergeschoß(Kellergeschoß wird nicht berücksichtigt, außer es dient einer gewerblichen Nutzung)
Summe der Geschoßflächen:250 m²


Berechnungsfläche in m²Einheitssatz (inkl. 10 % Regenwasserzuschlag)= Jahresgebühr 
(exkl. 10 % Ust)
Vierteljährlich
(exkl. 10 % Ust)
250 m²x € 2,97= € 742,50€ 185,63
+ zuzüglich 10 % Mehrwertsteuer= € 74,25€ 18,56

Einheitssätze pro m2 Berechnungsfläche:

Schmutzwasser ohne Regenwasser - € 2,70 exkl. 10 % Ust
Schmutzwasser und Regenwasser - € 2,97 exkl. 10 % Ust

📆 Vorschreibungszeitpunkt

Die Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.



Zuständig


Daniel Neustetter
Kontaktdaten von Daniel Neustetter
NameDaniel Neustetter
Telefon+43 2984 3501 18
Faxnummer+43 2984 3501 26
E-Mail (offiziell)daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 11 (1. Stock)

Formulare

    weitere News