Bauplätze – Gemeinde Eggenburg
Sie interessieren sich für einen Bauplatz in der Gemeinde Eggenburg – nachstehend haben wir die wichtigsten Informationen über die Vorgangsweise bezüglich Bauplätze, Ankauf, Bebauung, Abgaben etc. zusammengefasst.
Sie finden auf unserer Homepage Informationen über die freien Bauplätze der Gemeinde Eggenburg. Wir übersenden Ihnen die Informationen auch gerne per Mail.
Wenn Sie sich nach Durchsicht der Unterlagen und Besichtigung der Baugrundstücke für einen Kauf entschließen, finden Sie nachstehend Informationen für die weitere Vorgangsweise.
Kaufansuchen
Formloses Ansuchen an die Stadtgemeinde Eggenburg mit Angabe von: Grundstücksnummer, Namen, Geburtsdaten, Telefonnummer und Adresse der Käufer.
Kaufvertrag
Vertragserrichtung und Durchführung durch einen Notar, Beauftragung des Notars durch Sie als Käufer.
Gemeinderatsbeschluss über das Kaufansuchen
Der Gemeinderat tritt vierteljährlich zusammen und entscheidet über die aktuellen Kaufansuchen sowie über den Kaufpreis.
Bauvorhaben
Bauzwang
Ab Kaufvertragsunterfertigung haben Sie 2 Jahre Zeit, die Unterlagen für Ihr Bauvorhaben einzureichen.
Einreichunterlagen
Diese Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Planzeichner. Gemeinsam mit dem Bauansuchen (1-fach) sind die Unterlagen in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Bitte achten Sie darauf, dass sowohl das Bauansuchen als auch die Pläne von allen Bauwerbern eigenhändig unterschrieben sind.
Das GWR-Datenblatt ist vom Planverfasser auszufüllen und mit den Einreichunterlagen bei der Gemeinde abzugeben.
Baubewilligung
Die Bauvorhaben werden nicht mehr vor Ort bauverhandelt, sondern sind durch ein Vorprüfungsverfahren am Gemeindeamt abzuhandeln. Bei der Vorprüfung werden die Einreichunterlagen von einem Bausachverständigen begutachtet und überprüft.
Bei der Prüfung der Einreichunterlagen tauchen gelegentlich noch Fragen auf – daher geben Sie bitte Ihre Telefonnummer bekannt.
Anrainerverständigung
Die betroffenen Anrainer im Umkreis von 14 Metern zur Grundstücksgrenze werden schriftlich verständigt und haben während der zweiwöchigen Auflagefrist die Möglichkeit, am Gemeindeamt in die Pläne einzusehen.
Baubewilligungsbescheid
Der Baubewilligungsbescheid wird Ihnen per Rückscheinbrief zugestellt oder kann am Gemeindeamt persönlich abgeholt werden.
Nach Erhalt der Bewilligung ist eine Einspruchsfrist von zwei Wochen einzuhalten, erst im Anschluss an diese Frist darf mit dem Bau begonnen werden.
Kosten der Baubewilligung
- Neu- und Zubauten: € 0,60 pro m² (mindestens € 120,00)
- Bauliche Anlagen, Abänderungen, Abbruch: € 79,00
- Sachverständigen-Ausgaben je angefangene ½ Stunde: € 102,00
- Bundesgebühren (Ansuchen, Pläne, Energieausweis etc.): ca. € 200,00
Bauführermeldung / Baubeginn
Ab dem Datum des Baubewilligungsbescheides haben Sie 2 Jahre Zeit, um mit dem Bau Ihres Eigenheims zu beginnen. Vor Baubeginn ist der Bauführer zu melden, der Baubeginn ist der Gemeinde schriftlich bekanntzugeben.
Fertigstellungsmeldung
Vom Zeitpunkt des Baubeginns an gerechnet, haben Sie 5 Jahre Zeit, Ihr bewilligtes Bauvorhaben auszuführen. Die Fertigstellung ist der Gemeinde schriftlich gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen zu melden.
Sehr häufig sind zusammen mit der Fertigstellungsmeldung diverse Atteste und Befunde abzugeben, wie Elektroattest, Kaminbaubefund, Attest über Sonderverglasungen etc.