Was früher unter dem Namen Leumundszeugnis bekannt war, nennt der Gesetzgeber heute Strafregisterauszug.
Wir unterscheiden generell zwischen
Die beiden letzteren werden auf ausdrückliches, schriftliches Verlangen des Dienstgebers für einen aufgabenspezifischen Bereich ausgestellt.
Ausstellungsbehörde aller Strafregisterauszüge ist die Gemeinde.
Bitte, bringen Sie ein Identitätsdokument (Lichtbildausweis) mit.
Das sind:
- Reisepass
- Führerschein
- Personalausweis
Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf
- Bundesgebühr: EUR 21,00 für den Antrag·
- Bundesgebühr: EUR 21,00 für die Ausstellung des Strafregisterauszuges·
- Verwaltungsgebühr: EUR 2,10
also insgesamt EUR 44,10
Die Bundesgebühr in Höhe von 21,00 für den Antrag kann entfallen, wenn Sie den Strafregisterauszug nur für eine Stelle benötigen und diese auch darauf mit Namen und Adresse vermerken lassen;
also in diesem Fall erwachsen Ihnen nur Kosten in Höhe von insgesamt EUR 23.10.
Strafregisterauszüge sind drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig!