Grundsteuer

🏠🌱🌲Grundsteuer

Steuerhebesatz: 500 %

Der inländische Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer. 

Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Grundsteuer A für land- u. forstwirtschaftliches Vermögen 🌱🌲
  • Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke🏠

🪙 Höhe der Steuer

Die jährliche Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt des Steuermessbetrages (wird vom Finanzamt mittels Einheitswertbescheides festgelegt) mit dem Steuerhebesatz (derzeit 500 %). 

🧮 Interaktive Berechnung Ihrer Grundsteuer

Bitte beachten Sie: Der Rechner wurde überprüft und sollte korrekt funktionieren. 
Dennoch können Fehler nie vollständig ausgeschlossen werden. Betrachten Sie die Ergebnisse daher bitte eher als Orientierungshilfe und nicht als verbindliches Endergebnis.

Grundsteuer

Grundsteuermessbetrag laut
Einheitswertbescheid
x Steuerhebesatz Jahresgebühr
(bei € 75 oder weniger ist sie nur einmal jährlich im 2. Quartal zu bezahlen)
Vierteljährlich
(wird nur aufgeteilt bei mehr als € 75)
500 % € 0,00 € 0,00
+ 0 % Umsatzsteuer
Grundsteuer ist Ust-frei
€ 0,00 € 0,00
Grundsteuer (inkl. 0 % Ust) € 0,00 € 0,00


📆 Vorschreibungszeitpunkt

Die Vorschreibung der Grundsteuer erfolgt bis zu einem Jahresbetrag von € 75,- jährlich im 2. Quartal.

Beträgt die jährliche Grundsteuer mehr als € 75,- so erfolgt die Vorschreibung vierteljährlich jeweils am 15. Februar15. Mai15. August und 15. November fällig.

Zuständig


Daniel Neustetter
Kontaktdaten von Daniel Neustetter
NameDaniel Neustetter
Telefon+43 2984 3501 223
Faxnummer+43 2984 3501 226
E-Mail (offiziell)daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 11 (1. Stock)

Formulare