Eggenburgerinnen und Eggenburger können das Metropol-Klima-Ticket für Bahn und Bus in Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie die öffentlichen Verkehrsmittel der Kernzone 100 in Wien nutzen (ausgenommen sind lediglich die Vienna Airport Lines, CAT sowie touristische Verkehrsmittel). Mit dem Metropol-Klimaticket fährt ihr Hund gratis mit. In Wien können Sie auch zwei Kinder bis 15 Jahren mitnehmen sowie ein Fahrrad in den gekennzeichneten Nahverkehrszügen der ÖBB und in den U-Bahnen zu den festgelegten Zeiten.
Die Stadtgemeinde Eggenburg stellt dafür zwei dieser übertragbaren Jahreskarten zur Verfügung, die jeweils an einem Tag und einem Folgetag ausgeliehen werden können.
Die Ausleihe ist begrenzt auf zwei Termine / Monat.
Tickets können im Internet auf unserer Homepage unter www.schnupperticket.at reserviert werden.
Tickets können auch in der Bürgerservicestelle des Rathauses persönlich oder unter 02984/3501-19 vorbestellt werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt.
Entlehnung:
Die Tickets sind in der Zeit von 8-10 Uhr des Nutzungstages abzuholen.
Bei der Entlehnung werden die Ticketübernahme sowie die Zur- Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt.
Ab 10 Uhr wird das Ticket bei Nicht-Abholung wieder freigegeben.
Für Wochenenden und Feiertage ist eine Reservierung ausschließlich über das Bürgerservice möglich.
Kartenbenützer:innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten (Name, Adresse, Telefonnummern) bei Bedarf an Folgenützer:innen weitergegeben werden.
Wird die Karte erst am Tag der Buchung storniert, ist der Tagespreis trotzdem zu entrichten.
Bei Rücktritt von der Entlehnung ist dies dem Bürgerservice-Büro telefonisch mitzuteilen.
Bei oftmaligem Stornieren behält sich die Stadtgemeinde vor, diesen Personen die Entlehnung in Zukunft zu verweigern.
Rückgabe:
Die Rückgabe des Tickets hat jeweils am Entlehnungstag nach der Fahrt mittels Einwurfs der Fahrkarte in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Briefkasten des Rathauses, aber spätestens am Folgetag bis 7:30 Uhr, zu erfolgen.
Wird die Karte nicht rechtzeitig zurückgegeben und entstehen dem/r Nachnützer:in durch den Kauf einer normal-preisigen Fahrkarte dadurch Mehrkosten, so ist Kostenersatz zu leisten.
Bei Ticketverlust ist die ausleihende Person für den Kostenersatz des verbleibenden Ticketwertes, verantwortlich, Mindestbetrag jedoch EUR 100,00.
Die Stadtgemeinde Eggenburg behält sich das Recht vor, erfolgte Reservierungen bis spätestens drei Tage vor dem Nutzungstag ohne Angabe von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen zu stornieren.