Sie interessieren sich für einen Bauplatz in der Gemeinde Eggenburg - nachstehend haben wir die wichtigsten Informationen über die Vorgangsweise bezüglich Bauplätze, Ankauf, Bebauung, Abgaben etc. zusammengefasst.
Informationen über freie Bauplätze bei
Stefanie Graf
Tel.: 02984/3501-14
mail: stefanie.graf@eggenburg.gv.at
Sie finden auf unserer Homepage Informationen über die freien Bauplätze der Gemeinde Eggenburg. Wir übersenden Ihnen die Informationen auch gerne per Mail.
Wenn Sie sich nach Durchsicht der Unterlagen und Besichtigung der Baugrundstücke für einen Kauf entschließen, finden Sie nachstehend Informationen für die weitere Vorgangsweise.
Kaufansuchen
Formloses Ansuchen an die Stadtgemeinde Eggenburg mit Angabe von: Grundstücksnummer, Namen, Geburtsdaten, Telefonnummer und Adresse der Käufer
Kaufvertrag
- Vertragserrichtung und Durchführung durch einen Notar
- Grundstücksnebenkosten: Grunderwerbsteuer: 3,5 % vom Kaufpreis
- gerichtliche Eintragungsgebühr: 1,1 % vom Kaufpreis
Gemeinderatsbeschluss über das Kaufansuchen
Der Gemeinderat tritt vierteljährlich zusammen und entscheidet über die aktuellen Kaufansuchen, sowie über den Kaufpreis.
Bauvorhaben
Bauzwang
Ab Kaufvertragsunterfertigung haben Sie 2 Jahre Zeit die Unterlagen für Ihr Bauvorhaben einzureichen.
Einreichunterlagen:
Bauansuchen, Baubeschreibung, Einreichpläne, Energieausweis
Diese Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Planzeichner. Gemeinsam mit dem Bauansuchen (1-fach) sind die Unterlagen in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Bitte achten Sie darauf, dass sowohl das Bauansuchen als auch die Pläne von allen Bauwerbern eigenhändig unterschrieben sind.
Das GWR-Datenblatt ist vom Planverfasser auszufüllen und mit den Einreichunterlagen bei der Gemeinde abzugeben.
Baubewilligung
Die Bauvorhaben werden nicht mehr vor Ort bauverhandelt, sondern sind durch ein Vorprüfungsverfahren am Gemeindeamt abzuhandeln. Bei der Vorprüfung werden die Einreichunterlagen von einem Bausachverständigen begutachtet und überprüft. Wenn keine Änderungen bzw. Ergänzungen nötig sind, wird anschließend die Niederschrift verfasst.
Bei der Prüfung der Einreichunterlagen tauchen gelegentlich noch Fragen auf, daher geben Sie bitte Ihre Telefonnummer bekannt.
Anrainerverständigung
Die betroffenen Anrainer im Umkreis von 14 Metern zur Grundstücksgrenze werden schriftlich von Ihrem Bauvorhaben verständigt und haben während der zweiwöchigen Auflagefrist die Möglichkeit am Gemeindeamt in die Pläne des Bauvorhabens einzusehen. Werden keine relevanten Einsprüche der Anrainer erhoben, kann im Anschluss die Baubewilligung ausgestellt werden.
Baubewilligungsbescheid
Der Baubewilligungsbescheid wird Ihnen per Rückscheinbrief zugestellt oder kann am Gemeindeamt persönlich abgeholt werden.
Nach Erhalt der Bewilligung ist eine Einspruchsfrist von zwei Wochen einzuhalten, erst im Anschluss an diese Frist darf mit dem Bau begonnen werden.
Kosten der Baubewilligung:
Verwaltungsabgaben:
- Neu- u. Zubauten: pro m² € 0,55 - mindestens jedoch € 104,00
- Bauliche Anlagen, Abänderungen von Bauwerken, Veränderung der Höhenlage, Abbruch von Bauwerken etc.: € 69,00
- Sachverständigen-Ausgaben je angefangene ½ Stunde: € 85,00
- Bundesgebühren für Ansuchen, Pläne, Baubeschreibungen, Energieausweis, Gutachten-Niederschrift etc.: ca. € 76,00
Bauführermeldung / Baubeginn
Ab dem Datum des Baubewilligungsbescheides haben Sie 2 Jahre Zeit, um mit dem Bau Ihres Eigenheims zu beginnen. Vor Baubeginn ist der Bauführer zu melden, der Baubeginn ist der Gemeinde schriftlich bekanntzugeben, dies kann auch gemeinsam erfolgen.
Fertigstellungsmeldung
Vom Zeitpunkt des Baubeginns an gerechnet, haben Sie nun 5 Jahre Zeit, Ihr bewilligtes Bauvorhaben auszuführen. Die Fertigstellung ist der Gemeinde schriftlich gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen lt. Baubewilligung zu melden.
Atteste und Befunde
Bitte lesen Sie die in Ihrem Baubewilligungsbescheid angeführten Auflagepunkte sorgfältig durch. Sehr häufig sind zusammen mit der Fertigstellungsmeldung diverse Atteste und Befunde abzugeben, wie Elektroattest, Kaminbaubefund, Attest über Sonderverglasungen etc.
Aufschließungsabgabe (Einmalabgabe)
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe.
Mit der Entrichtung der Aufschließungsabgabe sind folgende Leistungen abgegolten:
- Errichtung einer Straße
- Entwässerung der Straße
- Öffentliche Beleuchtung
- Gehsteigerrichtung bzw. -gestaltung
Der Zeitpunkt der Durchführung dieser Leistungen bzw. in welcher Art und Weise diese Leistungen gestaltet werden, obliegt der Gemeinde.
Die Aufschließungsabgabe wird mit dem Baubewilligungsbescheid vorgeschrieben und errechnet sich wie folgt:
Wurzel aus Grundstücksfläche = m² x Einheitssatz = 450 x Bauklassenkoeffizient = 1,25 – ergibt die Aufschließungsabgabe
Als Beispiel: Grundstücksgröße: 700m²
Berechnungsbeispiel:
v700 x 450 x 1,25 = € 14.882,35 Aufschließungsabgabe
Kanalbenützungsgebühr (laufende Abgabe)
Die Kanalbenützungsgebühr kommt gemeinsam mit der Wasseranschlussabgabe zur Vorschreibung, sobald Sie Ihr Haus bezogen haben.
Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen (ein angeschlossenes Kellergeschoß wird nicht berücksichtigt). Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10% erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.
Berechnungsbeispiel:
Wohnhaus:
Kellergeschoß: 100m²
Erdgeschoß mit Garage: 130m²
Obergeschoß: 100m²
Berechnung (Schmutz- und Regenwasser):
Summe aller angeschlossenen Geschoßflächen (KG wird nicht berücksichtigt):
230m² x Einheitssatz € 2,37 = € 545,10 netto + 10% Ust. € 54,51 = € 599,61 (jährlich)
Berechnung (nur Schmutzwasser ohne Regenwasser):
Summe aller angeschlossenen Geschoßflächen (KG wird nicht berücksichtigt):
230m² x Einheitssatz € 2,15 = € 494,50 netto + 10% Ust. € 49,45 = € 543,95 (jährlich)
Wasseranschlussabgabe (Einmalabgabe)
Die Vorschreibung der Wasseranschlussabgabe erfolgt gemeinsam mit der Kanalbenützungsgebühr sobald Sie Ihr Haus bezogen haben. Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche bei Wohngebäuden mit der um 1 erhöhten Anzahl der an die Wasserleitung angeschlossenen Geschosse multipliziert, in allen anderen Fällen verdoppelt wird, und das Produkt um 15% der unverbauten Fläche vermehrt wird.
Berechnungsbeispiel:
Wohnhaus:
Kellergeschoß: 100m²
Erdgeschoß mit Garage: 130m²
Obergeschoß: 100m²
Grundstücksgröße: 700m²
Berechnung:
Hälfte der bebauten Fläche: 65,00m² x angeschlossene Geschosse +1: (3+1=4) = 260,00m² + 15% der unbebauten Fläche (max. 500 m²): 75,00m²
Berechnungsfläche: 335,00m² x Einheitssatz: € 7,50 = € 2.512,50
+ 10% Ust: € 251,25 = Wasseranschlussabgabe € 2.763,75
Kanaleinmündungsabgabe (Einmalabgabe)
Die Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe erfolgt sobald Sie der Gemeinde die Fertigstellung Ihres Wohnhauses gemeldet haben.
Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Anzahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert und das Produkt um 15% der unverbauten Fläche vermehrt wird.
Berechnungsbeispiel:
Wohnhaus:
Kellergeschoß 100m²
Erdgeschoß mit Garage 130m²
Obergeschoß 100m²
Grundstücksgröße: 700m²
Berechnung:
Hälfte der bebauten Fläche: 65,00m² x angeschlossene Geschosse +1: (3+1=4) = 260,00m² + 15% der unbebauten Fläche (max. 500 m²): 75,00m²
Berechnungsfläche: 335,00m² x Einheitssatz: € 15,00 = € 5.025,00
+ 10% Ust: € 502,50 = Kanaleinmündungsabgabe € 5.527,50
Angaben zu Wasser- und Kanalanschluss, technische u. öffentliche Einrichtungen der Stadtgemeinde Eggenburg:
Bmstr. Helmut Strobl
Tel. 02984/3501-16
Mail: helmut.strobl@eggenburg.gv.at
Vorschreibung von Wasser- u. Kanalanschluss, Grundsteuer etc.:
Daniel Neustetter
Tel. 02984/3501-18
Mail: daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
Mülltonnen / Müllentsorgung der Stadtgemeinde Eggenburg:
Mag. Elisabeth Stangl
Tel.: 02984/3501-19
Mail: elisabeth.stangl@eggenburg.gv.at
Stromversorgung und Gasversorgung
EVN Horn
Tel.: 02982/20611
Lärmschutzbestimmungen:
Die Stadtgemeinde Eggenburg ersucht die Lärmschutzbestimmungen zum Wohle der Anrainer einzuhalten:
Die Durchführung all jener Arbeiten, die Lärm und Erschütterung erzeugen, wie z. B. Bauarbeiten, Reparaturen, sägen, hämmern, Holz schneiden, Rasen mähen, die Verwendung von besonders geräuschvollen Maschinen und Geräten u.v.m. ist an Werktagen von 06:00 bis 20:00 Uhr, an Samstagen von 06:00 bis 18:00 Uhr gestattet und Sonn- und Feiertagen ganz zu unterlassen.