Aufschließungsabgabe (Einmalabgabe)
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe.
Mit der Entrichtung der Aufschließungsabgabe sind folgende Leistungen abgegolten:
- Errichtung einer Straße
- Entwässerung der Straße
- Öffentliche Beleuchtung
- Gehsteigerrichtung bzw. -gestaltung
Der Zeitpunkt der Durchführung dieser Leistungen bzw. in welcher Art und Weise diese Leistungen gestaltet werden, obliegt der Gemeinde.
Die Aufschließungsabgabe wird mit dem Baubewilligungsbescheid vorgeschrieben und errechnet sich wie folgt:
Wurzel aus Grundstücksfläche = m² x Einheitssatz = 570 x Bauklassenkoeffizient = 1,25 – ergibt die Aufschließungsabgabe
Als Beispiel: Grundstücksgröße: 700m²
Berechnungsbeispiel:
v700 x 570 x 1,25 = € 18.850,98 Aufschließungsabgabe
Kanalbenützungsgebühr (laufende Abgabe)
Die Kanalbenützungsgebühr kommt gemeinsam mit der Wasseranschlussabgabe zur Vorschreibung, sobald Sie Ihr Haus bezogen haben.
Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen (ein angeschlossenes Kellergeschoß wird nicht berücksichtigt). Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10% erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.
Berechnungsbeispiel:
Wohnhaus:
Kellergeschoß: 100m²
Erdgeschoß mit Garage: 130m²
Obergeschoß: 100m²
Berechnung (Schmutz- und Regenwasser):
Summe aller angeschlossenen Geschoßflächen (KG wird nicht berücksichtigt):
230m² x Einheitssatz € 297 = € 683,10 netto + 10% Ust. € 68,31 = € 751,41 (jährlich)
Berechnung (nur Schmutzwasser ohne Regenwasser):
Summe aller angeschlossenen Geschoßflächen (KG wird nicht berücksichtigt):
230m² x Einheitssatz € 2,75 = € 621,00 netto + 10% Ust. € 62,10 = € 683,10 (jährlich)
Wasseranschlussabgabe (Einmalabgabe)
Die Vorschreibung der Wasseranschlussabgabe erfolgt gemeinsam mit der Kanalbenützungsgebühr sobald Sie Ihr Haus bezogen haben. Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche bei Wohngebäuden mit der um 1 erhöhten Anzahl der an die Wasserleitung angeschlossenen Geschosse multipliziert, in allen anderen Fällen verdoppelt wird, und das Produkt um 15% der unverbauten Fläche vermehrt wird.
Berechnungsbeispiel:
Wohnhaus:
Kellergeschoß: 100m²
Erdgeschoß mit Garage: 130m²
Obergeschoß: 100m²
Grundstücksgröße: 700m²
Berechnung:
Hälfte der bebauten Fläche: 65,00m² x angeschlossene Geschosse +1: (3+1=4) = 260,00m² + 15% der unbebauten Fläche (max. 500 m²): 75,00m²
Berechnungsfläche: 335,00m² x Einheitssatz: € 7,50 = € 2.512,50
+ 10% Ust: € 251,25 = Wasseranschlussabgabe € 2.763,75
Kanaleinmündungsabgabe (Einmalabgabe)
Die Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe erfolgt sobald Sie der Gemeinde die Fertigstellung Ihres Wohnhauses gemeldet haben.
Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Anzahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert und das Produkt um 15% der unverbauten Fläche vermehrt wird.
Berechnungsbeispiel:
Wohnhaus:
Kellergeschoß 100m²
Erdgeschoß mit Garage 130m²
Obergeschoß 100m²
Grundstücksgröße: 700m²
Berechnung:
Hälfte der bebauten Fläche: 65,00m² x angeschlossene Geschosse +1: (3+1=4) = 260,00m² + 15% der unbebauten Fläche (max. 500 m²): 75,00m²
Berechnungsfläche: 335,00m² x Einheitssatz: € 15,00 = € 5.025,00
+ 10% Ust: € 502,50 = Kanaleinmündungsabgabe € 5.527,50