Kanaleinmündungsabgabe / Kanalergänzungsabgabe

🚽️🛠️Kanaleinmündungsabgabe

Einheitssatz:

  • 🚽🌧️für Mischwasser  Euro 15,00 exkl. Ust.
  • 🚽für Schmutzwasser  Euro 12,80 exkl. Ust.
  • 🌧️ für Regenwasser     Euro 3,50 exkl. Ust.

Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten.

🪙 Höhe der Abgabe

Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus der Summe aller angeschlossenen Geschoßflächen (Berechnungsfläche) multipliziert mit dem Einheitssatz.
Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Anzahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert und das Produkt um 15 % der unverbauten Fläche vermehrt wird.

Die bebaute Fläche kann man sich vorstellen, als würde man mit der Drohne übers Haus fliegen. Die von oben sichtbaren Teile stellen in der Regel die bebaute Fläche dar.

📖 Gesetzliche Grundlage

➕ Ergänzungsabgabe

Ändert sich die der Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe zugrunde gelegte Berechnungsfläche für die angeschlossene Liegenschaft, ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten, wenn sich durch die Änderung gegenüber dem ursprünglichen Bestand eine höhere Abgabe ergibt.

🧮 Berechnungsbeispiel

Wohnhaus:

Wohnhaus mit 180 m² bebauter Fläche und 2 angeschlossenen Geschoßen(Obergeschoß und Erdgeschoß). Direkt angebaut an das Wohnhaus gibt es noch eine Garage mit 40 m², die durch eine Tür mit dem Wohnhaus verbunden ist. Die Garage ist eingeschossig und nicht angeschlossen. Die unbebaute Fläche beträgt 800 m²

  • Erdgeschoß: 180 m²
  • Obergeschoß: 180 m²
  • Nebengebäude: Garage mit 40 m² (Verbindungstür zum Erdgeschoß besteht)
Geschoßebebaute FlächeFlächenhälftexAnzahl der angeschlossenen Geschoße +1Berechnungsfläche
Erdgeschoß mit verbundener Garage220 m²110 m²x2 + 1 = 3330 m²
+ 15 % der unbebauten Fläche
(max. 15 % von 500 m²)



75 m² (500 m² x 15 %)
Berechnungsfläche gesamt:405 m²


BerechnungsflächexEinheitssatz=Kanaleinmündungsabgabe
(exkl.
 10% Ust)
405 m²x€ 15,-=€ 6.075,-




➕Kanalergänzungsabgabe


🪙 Höhe der Abgabe

Ändert sich die der Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe zugrunde gelegte Berechnungsfläche für die angeschlossene Liegenschaft, ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten, wenn sich durch die Änderung gegenüber dem ursprünglichen Bestand eine höhere Abgabe ergibt.

❓ Relevante Änderungen

  • Errichtung von Baulichkeiten und Anschluss an den Regen- bzw. Schmutzwasserkanal (z.B. Garage, Lagerraum, Schuppen, Gartenhaus usw.)
  • Zu-, Um- u. Aufbauten v. Gebäuden (z.B. Wintergarten)
  • Anschluss eines weiteren Geschoßes (z.B. Einbau eines Bades im Dachgeschoß)
  • Zusätzlicher Grunderwerb
  • und ähnliches

🧮 Berechnung der Ergänzungsabgabe

Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen der Abgabe für den Bestand nach der Änderung und der Abgabe für den Bestand vor der Änderung, wobei beide Abgaben nach dem bei Entstehung der Abgabenschuld geltenden Einheitssatz zu berechnen sind. Die Berechnungsfläche ist für den Bestand vor der Änderung und für den Bestand nach der Änderung jeweils gemäß § 3 Abs. 2 zu ermitteln.

Zuständig


Daniel Neustetter
Kontaktdaten von Daniel Neustetter
NameDaniel Neustetter
Telefon+43 2984 3501 18
Faxnummer+43 2984 3501 26
E-Mail (offiziell)daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 11 (1. Stock)

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