Für die Berechnung des Akonto wird der festgestellte Verbrauch multipliziert mit der Wasserbezugsgebühr. Das ergibt dann die Berechnungsgrundlage für den Akonto. Nun braucht man noch die Tage zwischen den Ablesungen. Die Tage zwischen den Ablesungen dividiert man durch 90 (damit sie quartalsmäßig berechnet sind).
Danach nimmt man die Berechnungsgrundlage und dividiert diese wiederum durch die quartalsmäßigen Tage und es ergibt sich somit der neue quartalsmäßige Akonto.
Beispiel:
Der Wasserverbrauch beträgt 100 m³ und es sind bisher 340 Tage zwischen den Ablesungen vergangen. Die Wasserbezugsgebühr beträgt € 2,15
Zuerst nimmt man den Wasserverbrauch von 100 m³ und multipliziert diesen mit der derzeitigen Wasserbezugsgebühr. Daraus ergibt sich die Berechnungsgrundlage fürs Akonto.
Wasserverbrauch
| x | Wasserbezugsgebühr
| = Berechnungsgrundlage für Akonto (exkl. 10% Ust) |
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100 m³ | x | 2,15 | = € 215,- |
Die Berechnungsgrundlage des Akonto muss man jetzt nur noch mit den quartalsmäßigen Tagen seit der Ablesung multiplizieren. Dafür nimmt man die Tage seit der letzten Ablesung und dividiert diese mit 90 (ein Quartal hat 90 Tage). Nun hat man die quartalsmäßigen Tage.
Multipliziert man diese nun mit der Berechnungsgrundlage für den Akonto ergibt das den Quartalsmäßigen Akonto (exkl. 10% Ust).
Berechnungsgrundlage für Akonto (exkl. 10% Ust) | / Quartalsmäßige Tage (Tage seit der letzten Ablesung / 90 (1 Quartal) | = Quartalsmäßiges Akonto (exkl. 10% Ust)
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€ 215,-
| (340Tage/90) = 3,78 | € 56,91 |
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