Wasserbezugsgebühr / Wasserbereitstellungsgebühr

🚿Wasserbezugsgebühr

Die Wasserbezugsgebühr beträgt € 2,15 exkl. Ust. / m³

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.


🪙 Höhe der Gebühr

Die Wasserbezugsgebühr ist derart zu berechnen, dass die vom Wasserzähler innerhalb eines Ablesungszeitraums (1. April bis 31. März des darauffolgenden Jahres) als verbraucht angezeigte Wassermenge in Kubikmeter mit der für einen Kubikmeter festgesetzten Grundgebühr vervielfacht wird.

🧮 Berechnungsbeispiel


Wasserverbrauch im Ablesezeitraum
(1. April bis 31. März)
x Wasserbezugsgebühr= Jahresgebühr
(exkl. 10% Ust)
Vierteljährlich
(exkl. 10% Ust)

100 m³
x
€ 2,15

= € 215,-

€ 53,75


🧮 ❗ Neuberechnung im 2. Quartal

Anlässlich der Vorschreibung des 2. Quartals (15. Mai) erfolgt eine Abrechnung der bisher geleisteten Teilzahlungen mit dem durch Ablesung tatsächlich festgestellten Wasserverbrauch
Dadurch werden dann die Teilbeträge für die folgenden Quartalsvorschreibungen neu festgesetzt.

Neuste Ablesung abzüglich (-) letztjähriger Ablesung = Festgestellter Verbrauch in m³

Festgestellter Verbrauch in m³ multipliziert (x) mit der Wasserbezugsgebühr = Festgestellter Verbrauch in € 

Festgestellter Verbrauch in € abzüglich (-) bisher geleistete Zahlungen (letzten 3. Quartale) = Gutschrift oder Nachzahlung.

🧮 Neuberechnung des Akonto

Für die Berechnung des Akonto wird der festgestellte Verbrauch multipliziert mit der Wasserbezugsgebühr. Das ergibt dann die Berechnungsgrundlage für den Akonto. Nun braucht man noch die Tage zwischen den Ablesungen. Die Tage zwischen den Ablesungen dividiert man durch 90 (damit sie quartalsmäßig berechnet sind).

Danach nimmt man die Berechnungsgrundlage und dividiert diese wiederum durch die quartalsmäßigen Tage und es ergibt sich somit der neue quartalsmäßige Akonto.

Beispiel:

Der Wasserverbrauch beträgt 100 m³ und es sind bisher 340 Tage zwischen den Ablesungen vergangen. Die Wasserbezugsgebühr beträgt € 2,15

Zuerst nimmt man den Wasserverbrauch von 100 m³ und multipliziert diesen mit der derzeitigen Wasserbezugsgebühr. Daraus ergibt sich die Berechnungsgrundlage fürs Akonto.

Wasserverbrauch
xWasserbezugsgebühr
= Berechnungsgrundlage für Akonto

(exkl. 10% Ust)

100 m³x2,15= € 215,-


Die Berechnungsgrundlage des Akonto muss man jetzt nur noch mit den quartalsmäßigen Tagen seit der Ablesung multiplizieren. Dafür nimmt man die Tage seit der letzten Ablesung und dividiert diese mit 90 (ein Quartal hat 90 Tage). Nun hat man die quartalsmäßigen Tage.
Multipliziert man diese nun mit der Berechnungsgrundlage für den Akonto ergibt das den Quartalsmäßigen Akonto (exkl. 10% Ust).

Berechnungsgrundlage für Akonto

(exkl. 10% Ust)

/ Quartalsmäßige Tage
(Tage seit der letzten Ablesung / 90 (1 Quartal)
= Quartalsmäßiges Akonto
(exkl. 10% Ust)
€ 215,-
(340Tage/90) = 3,78€ 56,91



📆 Vorschreibungszeitpunkt

Die Vorschreibung der Wasserbezugsgebühr erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. 

Anlässlich der Vorschreibung des 2. Quartals (15. Mai) erfolgt eine Abrechnung der bisher geleisteten Teilzahlungen mit dem durch Ablesung tatsächlich festgestellten Wasserverbrauch
Dadurch werden dann die Teilbeträge für die folgenden Quartalsvorschreibungen neu festgesetzt.


🚿Wasserbereitstellungsgebühr

Der Bereitstellungsgebühr beträgt € 43,-- / m³ exkl. Ust. Nennleistung des Wasserzählers

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.

🪙 Höhe der Gebühr

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers mal dem Bereitstellungsbetrag.  Die Vorschreibung der Wasserbereitstellungsgebühr erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

🧮 Berechnungsbeispiel


Größe des WasserzählersBereitstellungsgebühr= Jahresgebühr
(exkl. 10% Ust)
Vierteljährlich
(exkl. 10% Ust)
3 m³ 
(trifft auf die meisten Haushalte zu)
x € 43,-= € 129,-€ 32,25


📆 Vorschreibungszeitpunkt

Die Vorschreibung der Wasserbereitstellungsgebühr erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.


Zuständig


Daniel Neustetter
Kontaktdaten von Daniel Neustetter
NameDaniel Neustetter
Telefon+43 2984 3501 18
Faxnummer+43 2984 3501 26
E-Mail (offiziell)daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 11 (1. Stock)

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