Wasseranschlussabgabe / Wasserergänzungsabgabe

🚿🛠️Wasseranschlussabgabe

Einheitssatz: € 7,50 exkl. Ust.

Eine Wasseranschlussabgabe ist für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung zu entrichten.

🪙 Höhe der Abgabe

Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus der Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Einheitssatz

Die Berechnungsfläche ist die Hälfte der bebauten Fläche und wird

  • bei Wohngebäuden mit der um +1 erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht
  • in allen anderen Fällen (z.B. Garage, Abstellräume, Lagerhallen, …) verdoppelt und 

um 15 % der unbebauten Fläche (max. 500 m²) vermehrt. 

🧮 Berechnungsbeispiel

Wohnhaus:

  • Kellergeschoß: 100 m²
  • Erdgeschoß mit verbundener Garage: 130 m²
  • Obergeschoß: 100 m²

  • Unbebaute Fläche 600 m²
Geschoßebebaute FlächeFlächenhälftexAnzahl der angeschlossenen Geschoße +1Berechnungsfläche
Erdgeschoß mit verbundener Garage130 m²65 m²x3 + 1 = 4260 m²
Obergeschoß100 m²



Kellergeschoß100 m²



Garage




+ 15 % der unbebauten Fläche
(max. 15 % von 500 m²)



75 m² (500 m² x 15 %)
Berechnungsfläche gesamt:335 m²


BerechnungsflächexEinheitssatz=Wasseranschlussabgabe
(exkl.
 10% Ust)
335 m²x€ 7,50=€ 2.512,15



➕Wasserergänzungsabgabe


🪙 Höhe der Ergänzungsabgabe

Bei einer späteren Änderung der, der Bemessung zugrunde gelegten Berechnungsgrundlagen ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Wasseranschlussabgabe zu entrichten, wenn die neue Wasseranschlussabgabe um mindestens 10 %, mindestens jedoch € 8,-- höher ist, als die bereits entrichtete.

❓Relevante Änderungen

  • Errichtung von Baulichkeiten (z.B. Garage, Lagerraum, Schuppen, Gartenhaus)
  • Zu-, Um- u. Aufbauten v. Gebäuden (z.B. Wintergarten)
  • Anschluss eines weiteren Geschosses (z.B. Einbau eines Bades im Dachgeschoss)
  • Anschluss eines landw. genutzten Gebäudes
  • Zusätzlicher Grunderwerb
  • und ähnliches

🧮 Berechnung der Ergänzungsabgabe

Ist die neue Wasseranschlussabgabe um mindestens 10 %, mindestens jedoch um € 8,– höher als die bereits entrichtete alte Wasseranschlussabgabe, so ist vom Grundstückseigentümer eine Ergänzungsabgabe in der Höhe des Differenzbetrages zu entrichten.

Zuständig


Daniel Neustetter
Kontaktdaten von Daniel Neustetter
NameDaniel Neustetter
Telefon+43 2984 3501 18
Faxnummer+43 2984 3501 26
E-Mail (offiziell)daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 11 (1. Stock)

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