Grundsteuer

🏠🌱🌲Grundsteuer

Steuerhebesatz: 500 %

Der inländische Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer. 

Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Grundsteuer A für land- u. forstwirtschaftliches Vermögen 🌱🌲
  • Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke🏠

🪙 Höhe der Steuer

Die jährliche Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt des Steuermessbetrages (wird vom Finanzamt mittels Einheitswertbescheides festgelegt) mit dem Steuerhebesatz (derzeit 500 %). 

🧮 Berechnungsbeispiel


Grundsteuermessbetrag laut EinheitswertbescheidxSteuerhebesatz=Jährliche Grundsteuer
€ 40,-x500 %=€ 200

Da die Grundsteuer im Beispiel mehr als € 75,- beträgt, wird sie vierteljährlich aufgeteilt.

Jährliche Grundsteuer
(bei mehr als € 75,-)
: 4 Quartale=quartalsmäßige Grundsteuer
€ 200: 4=€ 50,-




📆 Vorschreibungszeitpunkt

Die Vorschreibung der Grundsteuer erfolgt bis zu einem Jahresbetrag von € 75,- jährlich im 2. Quartal.

Beträgt die jährliche Grundsteuer mehr als € 75,- so erfolgt die Vorschreibung vierteljährlich jeweils am 15. Februar15. Mai15. August und 15. November fällig.

Zuständig


Daniel Neustetter
Kontaktdaten von Daniel Neustetter
NameDaniel Neustetter
Telefon+43 2984 3501 18
Faxnummer+43 2984 3501 26
E-Mail (offiziell)daniel.neustetter@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 11 (1. Stock)

Formulare

    weitere News