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Die Vereinsbildungsanzeige ist gebührenpflichtig (nach dem Gebührengesetz). Sie ist als "Eingabe" mit € 14,30 zu vergebühren.
Die anzuschließenden Exemplare der Statuten sind jeweils als "Beilage" zu vergebühren. Das bedeutet, dass pro Statutenexemplar jeder Bogen mit 3,60 EURO zu vergebühren ist. Ein Bogen sind zwei Blatt oder vier Seiten im Format DIN A4, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob sie beschrieben oder leer sind.
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