Veranstaltungsgenehmigung

Alle öffentlichen Veranstaltungen laut NÖ Veranstaltungsgesetz sind bei der Stadtgemeinde Eggenburg anzumelden (Ausnahmen sind Veranstaltung für die das Land NÖ oder die Bezirkshauptmannschaft Horn zuständig ist). Genauere Informationen finden sie im Leitfaden für Veranstalter.

  • Die Anmeldung hat mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen.
  • Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten, von der Behörde bewilligten Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden.

Datei herunterladen: PDFNÖ Veranstaltungsgesetz-Leitfaden für Veranstalter

Datei herunterladen: PDFMerkblatt zu Tätigkeiten bei Vereinsfesten

Je nachdem, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und wo diese stattfindet, fallen unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung an.

Diese finden Sie unter der Rubrik Gebühren.

Bitte melden sie die Veranstaltung auch im Informationsbüro.
Sie können die Veranstaltung auch gerne im Veranstaltungskalender auf unserer Homepage selber eintragen.

Zuständig


Graf Stefanie
Kontaktdaten von Mag. Stefanie Graf
NameMag. Stefanie Graf
Telefon+43 2984 3501 14
Faxnummer+43 2984 3501 26
E-Mail (offiziell)stefanie.graf@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 6 (1.Stock)

Formulare