Strafregisterauszug

Was früher unter dem Namen Leumundszeugnis bekannt war, nennt der Gesetzgeber heute Strafregisterauszug.

Wir unterscheiden generell zwischen

  • Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 (1) Strafregistergesetz
  • Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge gemäß §10 (1a) Strafregistergesetz
  • Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung gemäß § 10 (1c) Strafregistergesetz

Die beiden letzteren werden auf ausdrückliches, schriftliches Verlangen des Dienstgebers für einen aufgabenspezifischen Bereich ausgestellt.

Ausstellungsbehörde aller Strafregisterauszüge ist die Gemeinde. 

Bitte, bringen Sie ein Identitätsdokument (Lichtbildausweis) mit.

Das sind:

  • Reisepass
  • Führerschein
  • Personalausweis

Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf

  • Bundesgebühr: EUR 14,30 für den Antrag·
  • Bundesgebühr: EUR 14,30 für die Ausstellung des Strafregisterauszuges·
  • Verwaltungsgebühr: EUR 2,10

also insgesamt EUR 30,70.

Die Bundesgebühr in Höhe von 14,30 für den Antrag kann entfallen, wenn Sie den Strafregisterauszug nur für eine Stelle benötigen und diese auch darauf mit Namen und Adresse vermerken lassen;

also in diesem Fall erwachsen Ihnen nur Kosten in Höhe von insgesamt EUR 16,40.


Strafregisterauszüge sind drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig! 

Zuständig


Elisabeth Stangl, Mag.
Kontaktdaten von Mag. Elisabeth Stangl
FunktionZivilschutzbeauftragte
NameMag. Elisabeth Stangl
Telefon+43 2984 3501 19
Faxnummer+43 2984 3501 32
E-Mail (offiziell)elisabeth.stangl@eggenburg.gv.at
BüroBürgerservice