Meldebestätigung

Für den Antrag:

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung:

  • Bundesgebühr: 14,30 Euro

    Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
  • Bundesverwaltungsabgabe:

    Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro

    Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte): 3 Euro

  • Beilagengebühren :
    (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind)

    Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen bis maximal 21,80 Euro

    Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): 2,30 Euro pro Bogen