Kanaleinmündungsabgabe

Die Kanaleinmündungsabgabe ist einmalig bei Neubauten bzw. als Ergänzungsabgabe bei Zu- und Umbauten zu entrichten. 

Die Vorschreibung erfolgt mittels Bescheid und der vorgeschriebene Betrag ist innerhalb eines Monats fällig

Das Produkt der Berechnungsfläche wird hier mit den folgenden Einheitssätzen multipliziert:

Schmutz- und Regenwasser -  € 15,00
Schmutzwasser - € 12,80
Regenwasser - €   3,50
+ 10 % USt

Zuständig