Aufschließungsabgabe und Ergänzungsabgabe

AUFSCHLIEßUNGSABGABE

NÖ Bauordnung 2014 § 38

Die Aufschließungsabgabe fällt mit der Erklärung des Grundstückes zum Bauplatz bzw. mit der Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung eines Gebäudes an. 

Die Abgabe berechnet sich nach der folgenden Formel: √Grundstücksfläche x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz 

Der Einheitssatz beträgt derzeit EUR 570,00. 

Als Bauklassenkoeffizient ist generell mindestens 1,25 anzunehmen, sofern das Gebäude nicht einer höheren Bauklasse entspricht als die Bauklasse II (Bauklasse I + II = 1,25). 

Beispiel: Grundstücksfläche 800 m², Bauklasse I + II 

(√800=28,2843) x 1,25 x EUR 570,00 = EUR 20.152,54  


ERGÄNZUNGSABGABE ZUR AUFSCHLIEßUNGSABGABE 

NÖ Bauordnung 2014 § 39

Anlässlich der Änderung der Grenzen von Bauplätzen (Vergrößerung bzw. Teilung) wird eine Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe vorgeschrieben. Weiters wird diese anlässlich der Erteilung einer Baubewilligung für den Neu- oder Zubau eines Gebäudes vorgeschrieben, wenn die frühere Abgabenvorschreibung mit einem niedrigeren Bauklassenkoeffizienten als 1,25 berechnet wurde oder noch nie eine diesbezügliche Abgabe vorgeschrieben wurde. 

Der Bauklassenkoeffizient für Bauplätze im Baulandbereich beträgt seit 09/2011 mindestens 1,25.

Die Berechnung kann natürlich auch direkt am Gemeindeamt erfragt werden.

Zuständig


Graf Stefanie
Kontaktdaten von Mag. Stefanie Graf
NameMag. Stefanie Graf
Telefon+43 2984 3501 14
Faxnummer+43 2984 3501 26
E-Mail (offiziell)stefanie.graf@eggenburg.gv.at
BüroZimmer 6 (1.Stock)